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Nr. 40 / 27.09.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Ladenschluss soll Ländersache werden

Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglichte Länderinitiative

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni, dass zwar den einheitlichen Ladenschluss nicht abschaffte, veranlasste jedoch die Länder, die Regelung der Öffnungszeiten der Geschäfte in eigene Zuständigkeit zu verlagern. Auf Antrag von Baden-Württemberg forderte der Bundesrat geschlossen am Freitag den Bundestag auf, den Ladenschluss auf die Länder zu delegieren. Wie Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) bereits andeutete, können die Länder mit der Unterstützung der Bundesregierung rechnen: "In der Sache bin ich dafür." Der Bund muss jetzt eine Öffnungsklausel in das geltende Ladenschlussgesetz einbringen; erfolgt dies nicht, können die Länder unter Bezug auf das Gerichtsurteil die Zeiten selbst festsetzen. Baden-Württembergs Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) hatte im Bundesrat zur Begründung angeführt, eine bundeseinheitliche Regelung ignoriere die Bedürfnisse des Handels, der dort Beschäftigten und der Verbraucher. Niemandem sei gedient, wenn die Verkäufer morgens Däumchen drehen und am Abend bei großem Andrang die Kunden nicht beraten könnten.

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