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Das Parlament
Nr. 50-51 / 06.12.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Rechtschreibreform in der Kritik

Gruppen- und Unionsantrag diskutiert

Kultur und Medien. Mangelnde Klarheit der neuen Schreibregeln und gestiegene Fehlerhäufigkeit als Folge der Rechtschreibreform beklagen CDU/CSU und einzelne Abgeordnete der Fraktionen in getrennten Anträgen (15/4261, 15/4249), die das Parlament am 2. Dezember an den Fachausschuss überwiesen hat. Während die Unionsinitiative von den Kultusministern der Länder und von der Bundesregierung Schritte zur Beseitigung der Unsicherheit bei der Bevölkerung erwartet, fordert der Gruppenantrag die Rücknahme der Reform und die Rückkehr zur alten Rechtschreibung. Beide Anträge beklagen eine zunehmende Unverbindlichkeit der Sprache seit Einführung des neuen Regelwerkes.

Zahlreiche Auslegungsdifferenzen in Wörterbüchern und eine "unübersehbare" Zahl von Fehlern in Zeitungen, Lehrwerken und Kinderbüchern seien an der Tagesordnung, so die Union. Es werde in Deutschland eine Rechtschreibung unterrichtet, die außerhalb der Schule kaum jemand vollständig anwende oder anzuwenden in der Lage sei. Die Diskrepanz sei nach der Rückkehr mehrerer deutscher Pressehäuser und Verlage zur alten Schreibweise noch größer geworden.

Der Gruppenantrag erklärt, Sprache sei als Grundelement nationaler Identität von gesamtstaatlicher Bedeutung. Daher solle die Regierung sich bei den Ministerpräsidenten und Kultusministern der Länder für die Rücknahme der Reform einzusetzen und dürfe die Entscheidung zur Rechtschreibreform nicht allein den Ländern überlassen. Die alte Rechtschreibung solle ab 1. August 2005 wieder eingeführt werden. Wenn keine vollständige Rücknahme der Reform erreichbar sei, müsse die Konzeption und Zusammensetzung des Rates für deutsche Rechtschreibung grundlegend geändert werden, da er vorwiegend mit Reformbefürwortern besetzt und daher nicht neutral sei.

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