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Altersentschädigung

Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet und dem Parlament acht Jahre lang angehört haben. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 18. Jahr der Mitgliedschaft beginnt der Anspruch auf Auszahlung ein Lebensjahr früher.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181014a
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