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Auszählen ("Hammelsprung")

Mit der Abstimmung durch den "Hammelsprung" sollen Zweifelsfälle bereinigt werden, etwa dann, wenn das Ergebnis im Sitzungsvorstand unterschiedlich beurteilt wird. Dann müssen die Abgeordneten gezählt werden. Sie verlassen den Sitzungsraum und werden bei der Rückkehr durch eine von drei Türen (Ja - Nein - Enthaltung) gezählt. Das Ergebnis teilt der/die Sitzungspräsident/in mit. Der Name "Hammelsprung" geht auf ein Intarsienbild über einer Abstimmungstür im Berliner Reichstagsgebäude zurück. Das Bild zeigte den blinden Polyphem aus der griechischen Sage, der seine Hammel zählt, unter deren Bäuchen sich Odysseus und seine Gefährten angeklammert haben, um so der Gefangenschaft zu entkommen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181022
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