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Bundeshaushaltsordnung

Die Bundeshaushaltsordnung regelt das Haushaltsrecht des Bundes. Sie enthält Vorschriften für die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Durchführung, für Kassen­ und Buchführung und Rechnungslegung sowie für Prüfungen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Bundeshaushaltsordnung ist neben dem Finanzverfassungsrecht der Verfassung unmittelbar geltendes Recht.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181113
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