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Gewährleistungen

Übernimmt der Bund Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, ist eine der Höhe nach bestimmte Ermächtigung durch das Haushaltsgesetz erforderlich. Das Bundesfinanzministerium muss an den Verhandlungen beteiligt werden und die Übernahme genehmigen, kann aber auch auf diese gesetzlichen Befugnisse verzichten. Beispiele sind die Ausfuhrgarantien und ­bürgschaften der Bundesregierung, die vor allem von der Hamburger Hermes Kreditversicherungs­AG im Auftrag des Bundes abgewickelt werden (Hermes­Bürgschaften). Als Bestandteil staatlicher Exportförderung sichern Ausfuhrgarantien bei Geschäften deutscher Firmen mit privaten Unternehmen im Ausland die Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Schuldners sowie politische Risiken ab. Für Ausfuhrbürgschaften gilt das Gleiche wie bei Geschäften mit ausländischen Regierungen bzw. staatlichen Stellen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181415
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