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kw- und ku-Vermerke

Planstellen oder Ausgaben, die im Haushaltsetat eines Jahres eingeplant sind, die es aber in den nächsten Jahren nicht mehr geben soll, erhalten den Vermerk "kw" (künftig wegfallend). Planstellen, die künftig umgewandelt werden sollen, erhalten den Vermerk "ku" (künftig umzuwandeln) unter Angabe der Art der Stelle und der Besoldungs­ oder Vergütungsgruppe, in die sie umgewandelt werden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181519
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