Deutscher Bundestag
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Obleute

Der Begriff der Obleute, also Obmänner und Obfrauen, stammt von den "Obermännern" ab, die früher mit zusätzlichen Aufsichts- oder Leitungsfunktionen beauftragt waren oder besondere Verwaltungsaufgaben etwa bei säkularisierten Klostergütern hatten. Im Bundestag sind die Obleute diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen die Hauptansprechpartner der Fraktionsführungen sind und umgekehrt den Kurs der Fraktion bei den im Ausschuss behandelten Themen entscheidend mitbestimmen. Mitunter kommen festgefahrene Vorhaben dann wieder voran, wenn sich die Obleute aller Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen. Einen guten Überblick über den Stand aller parlamentarischen Arbeiten gewinnen die Fraktionen regelmäßig, wenn sie ihre Obleute über deren Ausschüsse referieren lassen..

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181612aa
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