Deutscher Bundestag
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Schriftführer

Schriftführer sind Abgeordnete, die auf Vorschlag ihrer Fraktionen vom gesamten Bundestag in dieses Amt gewählt werden. Ihre Zahl ist nicht vorgegeben. Meistens werden gut 40 gewählt, damit sie sich während der Sitzungstage häufig abwechseln und ihren eigentlichen Abgeordnetenaufgaben noch nachgehen können. Je zwei Schriftführer bilden zusammen mit dem Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter den Sitzungsvorstand. Sie sitzen hinter dem Rednerpult, links und rechts neben dem amtierenden Präsidenten. In der Regel gehört einer den Regierungsfraktionen und einer den Oppositionsfraktionen an. Sie nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen als Sitzungsvorstand gemeinsam das Ergebnis von Abstimmungen fest. Können sie sich bei Abstimmungen per Handheben nicht einigen, wer dem Augenschein nach gewonnen hat, verfügen sie eine Auszählung der Stimmabgabe. Dazu verlassen alle Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn wieder durch "Ja"-, "Nein"- oder "Enthaltungs"-Türen, wobei sie gezählt werden. Dieses Verfahren wird auch "Hammelsprung" genannt.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181710
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