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Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind Regelungen, die innerhalb der Organisation der öffentlichen Verwaltung von übergeordneten Behörden oder von Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen. Sie dienen dazu, die Tätigkeit der Verwaltung näher zu bestimmen und einheitlich zu gestalten. Von großer Bedeutung sind etwa die für die Praxis der Finanzbehörden maßgeblichen Steuerrichtlinien oder die Vergaberichtlinien für die Gewährung von Subventionen. Verwaltungsvorschriften können einerseits Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Behörden ordnen. Sie können aber auch die Anwendung der oft nur allgemein gehaltenen Gesetze durch Auslegungs­ oder Ermessensvorschriften konkretisieren. Anders als die Rechtsverordnungen bedürfen die Verwaltungsvorschriften keiner gesetzlichen Grundlage.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181814
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