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Wehrbeauftragter

Unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht hat jeder Soldat die Möglichkeit, sich etwa im Zusammenhang mit der Aufdeckung möglicher Missstände innerhalb der Bundeswehr an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Wehrbeauftragte wird auf Weisung des Bundestages oder dessen Verteidigungsausschusses zur Prüfung bestimmter Vorgänge tätig. Er kann aber auch aus alleiniger Verantwortung heraus handeln. Er wird dann bei den entsprechenden Stellen aktiv, wenn ihm durch Eingaben von Soldaten oder durch Mitteilung von Bundestagsabgeordneten Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Bundeswehrangehörigen schließen lassen. Der Wehrbeauftragte berichtet dem Bundestag einmal im Jahr über das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle zum Schutz der Grundrechte der Soldaten.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - Mai 2000

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181821
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