Inhalt
THW muss in
Zuständigkeit des Bundes bleiben
Zukunftskonzepte für Bahnhöfe umsetzen
Folgerungen
aus der Fachtagung „Hochwasserkatastrophe an der
Mittelelbe“
Es reicht
mit den Windtürmen in der Börde
Beim
Saalebau muss örtlichen Bedenken Rechnung getragen
werden
Aussiedler
müssen deutsch sprechen können
Büttner: THW muss in Zuständigkeit des Bundes
bleiben
Anlässlich der erneuten Diskussion über die Zukunft
des Technischen Hilfswerks hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete
Hartmut Büttner klar dafür ausgesprochen, das THW in der
Zuständigkeit des Bundes zu belassen. „Das Technische
Hilfswerk hat sich als Katastrophenschutzorganisation in Form einer
Bundesanstalt hervorragend bewährt. Sein effektiver und
erfolgreicher Einsatz mit 99 Prozent ehrenamtlichen Helfern ist
weltweit einmalig“, betonte Hartmut Büttner. In seiner
Funktion als Stellvertretender Vorsitzender des
Bundestagsinnenausschusses ist Büttner auch für die
Belange des THW zuständig. Erst vor einigen Tagen konnte er
sich von der hohen Einsatzbereitschaft des THW in Sachsen-Anhalt
praktisch überzeugen. Die erneut aufgeflammte Diskussion um
eine Aufspaltung des THW in 16 Landesanstalten entbehre im
Übrigen jeder sachlichen Grundlage. Gerade in Zeiten
anhaltender Bedrohung des internationalen Terrorismus müssten
bewährte Strukturen des Bevölkerungsschutzes erhalten
bleiben. Eine Föderalisierung würde bei der
Finanzschwäche der Länder zu einem Tod auf Raten
führen. Büttner will sich auch in seiner
Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass das Technische
Hilfswerk in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Gerade die
hervorragende Rolle bei der Bewältigung der
Tsunami-Katastrophe mache aus dem THW einen internationalen
Exportschlager
Landrätin und Bundestagsabgeordneter gemeinsam
initiativ: Zukunftskonzepte für Bahnhöfe
umsetzen
Landrätin
Heike Brehmer (CDU) und der CDU-Bundestagsabge-ordnete Hartmut
Büttner haben in einem Gespräch mit Vertretern der
Deutschen Bahn AG sich für eine Zukunftsnutzung der ca. 13
Bahngebäude im Landkreis Aschersleben-Staßfurt
eingesetzt. Grundlage der Diskussion mit Jobst Paul, dem
Konzernbevollmächtigten der Bahn-AG für Sachsen-Anhalt
und René Pfort, von der Bahnimmobiliengesellschaft war eine
Bestandsaufnahme des Zustandes aller Bahnhöfe und ehemaligen
Bahnhöfe im Landkreis. Die Landkreisverwaltung hatte die
Zusammenstellung im Auftrag von Heike Brehmer angefertigt. Das
Ergebnis war teilweise erschütternd. Bis auf die positive
Sanierung des Ascherslebener Bahnhofes weisen fast alle anderen
Bahnhofsgebäude erhebliche Mängel und Schäden auf.
Vor allem aufgegebene Bahngebäude sind teilweise in einem
jämmerlichen bis total baufälligen Zustand. Jobst Paul
differenzierte zwischen aufgegebenen Gebäuden ohne Funktionen
für die Bahn und genutzten Bahnstrecken. Ziel der gemeinsamen
Initiative von Heike Brehmer und Hartmut Büttner sind
Zukunftskonzepte für alle Bahngebäude im Landkreis. Diese
Konzepte sind allerdings nur gemeinsam mit den Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften zu erreichen. Der
Bahn-Konzernbevollmächtigte konnte der Landrätin und dem
Bundestagsabgeordneten eine ganze Reihe von geglückten
Umwandlungen ehemaliger Bahngebäude in vielen Teilen
Sachsen-Anhalts vorstellen. Ein weiteres Informationsgespräch
mit den Bürgermeistern und Leitern der
Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis soll folgen. Heike Brehmer
und Hartmut Büttner wollen die kommunalen Verantwortlichen im
Februar zu einem Direktkontakt mit den Verantwortlichen der
Deutschen Bahn AG zusammenbringen. Ziel des erneuten Gesprächs
sind Lösungen für möglichst alle Bahnstationen und
stillgelegten Bahnhöfe.
Folgerungen aus der Fachtagung „Hochwasserkatastrophe
an der Mittelelbe“
- Vorsorgender
Hochwasserschutz im Binnenland muss ein Auftrag aus der
Hochwasserkastrophe des Jahres 2002 an der Elbe sein. Eine Lehre
ist, dass Überflutungsgebiete nicht bebaut werden. Den
Flüssen muss durch zusätzliche Ausweisung von
Überflutungsflächen und Poldergebieten im Bedarfsfall
mehr Raum gegeben werden.
- Normgerechte
Deiche, eine ausreichende Deichpflege und die
Funktionsfähigkeit des Graben- und Deichsystems, sind neben
weiteren Rückhalteflächen notwendig, um Hochwasserlagen
besser bewältigen zu können. Da eine Rückumwandlung
von Ackerland in Grünland an enge finanzielle Grenzen
stößt, ist ein erster konkreter Schritt in
Überflutungsgebieten keine weitere Umwandlung von
Grünland in Ackerland zuzulassen.
- Eine
obligatorische Pflichtversicherung der Bürger gegen den
Elementarschaden Hochwasser, sollte in allen
hochwassergefährdeten Gebieten durchgesetzt
werden.
- Das
derzeitige Katastrophenwarnsystem weist in Deutschland Lücken
auf. Ein flächendeckendes bundeseinheitliches und den
Einzelnen erreichendes Warnsystem muss unverzüglich aufgebaut
werden. Dafür sind besonders die Medien Hörfunk und
Fernsehen, die SMS-Fähigkeit der Handys und auch ein wieder
funktionsfähiges Sirenenwarnsystem zu nutzen. Eine gute
Grundlage für die Vorwarnungen ist das mittlerweile
eingerichtete Sattelitenwarnsystem. Eine ständige
Kommunikation zwischen Wetterwarnungen und den Medien ist
unabdingbar.
- Das
derzeitige analoge Funksystem ist völlig veraltet und kaum
noch praxistauglich. Zur Bewältigung von
Großschadenslagen, wie beim Elbehochwasser, ist eine
Schließung der kommunikativen Sicherheitslücke für
Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz nötig. Hierzu muss
ein leistungsfähiges bundeseinheitliches digitales
Kommunikationssystem, welches mit den Systemen unserer
europäischen Nachbarn kompatibel ist, aufgebaut
werden.
- Bund und
Länder haben sich auf eine neue Rahmenkonzeption für den
Zivil- und Katastrophenschutz verständigt. Für den
Hochwasserschutz ist besonders das partnerschaftliche
Zusammenwirken der Organisationen und Regionen (über
Länder und Staatsgrenzen hinaus) von entscheidender Bedeutung.
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes- und der
Länder (GMLZ) muss ein ständig erreichbarer Meldekopf
sein. Nur so kann das GMLZ zu einem echten Dispositionszentrum
für materielle Hilfsmittel und technische Gerätschaften
werden.
- Klar
abgegrenzte Verantwortlichkeiten und eine eindeutige
Befehlshierarchie, sind eine weitere Lehre aus der Katastrophe des
Jahres 2002. Die mittlerweile geschaffenen Rechtsgrundlagen des
Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes sind hierzu ausreichend.
Ebenso die daraus resultierenden Dienstanweisungen des Landkreises
Schönebeck. Das Ausrufen der verschiedenen Alarmstufen und die
dadurch auszulösenden einzelnen Maßnahmen, sind im
Katastrophenschutzplan geregelt. Umso wichtiger ist die
Kommunikation zwischen allen an der Gefahrenabwehr beteiligten
Stellen (insbesondere den Katastrophenschutzbehörden in
Bund/Land/Kommunen dem THW, der Feuerwehr, der Wasserwacht, der
Polizei, den Rettungsdiensten und der Bundeswehr). Zur
Funktionsfähigkeit der Konzeption im Ernstfall gehören
auch integrierte Übungen der verschiedenen
Einrichtungen.
- Der Zugang zu
den Deichen und Deichverteidigungswegen im Biosphärenreservat
muss dauerhaft gewährleistet sein und auch freigehalten
werden. Im Konfliktfall steht immer der Schutz des Menschen vor dem
Schutz der Natur.
- Nach
anfänglichen Schwierigkeiten scheint das neue Instrument der
Wasserwehr zu greifen. Notwendig ist aber die Schaffung einer
eindeutigen Rechtsgrundlage. Der § 175 des Wassergesetzes
allein ist hierfür nicht ausreichend. Insbesondere die
Vereinheitlichung von Ausbildungsgängen und Satzungen ist
Vorraussetzung für die Arbeit der Wasserwehren. Nach jetziger
Gesetzeslage bleibt der Kommune überlassen, festzulegen,
welche Stärke die Wasserwehr haben soll, wie sie auszustatten
ist und wie das Personal auszubilden sei. Auch das Kostenproblem
hat die Kommune zu bewältigen. Für die Wasserwehr und die
weiteren regionalen Hilfsorganisationen ist weiterhin die Lagerung
von Hochwasserschutztechnik an jeweils einem links- und
rechts-elbischen Standort zur schnellen Hochwasserbekämpfung
ein unterstützenswerter Vorteil und ein Beitrag zur vollen
Wirksamkeit des GMLZ.
- Die
Zuständigkeit des Landes für den Hochwasserschutz darf
nicht dort enden, wo auch die Deiche gegebenenfalls enden, also an
Bebauungsgrenzen von Kommunen. In diesem Sinne muss die
Übernahme der Verantwortlichkeit und daraus folgend auch die
Bereitstellung von Fördermitteln für investive
Maßnahmen zum Hochwasserschutz durch das Land geprüft
werden.
- Den Kommunen
in unserer Region muss seitens des Landesbetriebes für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft die neue HW-100-Linie
vorgegeben werden, denn offiziell wird bereits über die
Schaffung von zusätzlichen Rückhalteflächen durch
Rückverlegung von Deichen diskutiert.
- Die
Landkreise und die Städte an der Mittelelbe werden
aufgefordert, sich zu einer Hochwasserschutzgemeinschaft
„Mittlere Elbe“ zusammenzufinden. Die Erfahrungen der
Stadt Köln sind bei der Verwirklichung der Schutzgemeinschaft
hinzuzuziehen.
Büttner legt Reformpapier vor, es reicht mit den
Windtürmen in der Börde
„Der
Sättigungsgrad für Windkraftanlagen ist bei uns erreicht
und teilweise schon überschritten. Jetzt müssen wirksame
Maßnahmen eingeleitet werden, um das weitere Aufstellen von
Windtürmen in der Börde zu stoppen,“ sind die
Kernaussagen des CDU-Bundestags-abgeordneten Hartmut Büttner
in einem von ihm vorgelegten Reformpapier. Der Vorsitzende der
CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag sieht als Ergebnis
zahlreicher Experten-gespräche und einer gut besuchten
Fachtagung, die einseitige Förderung der Windenergie als nicht
mehr zu rechtfertigen an. Die Markteinführungsphase für
Windkraftanlagen sei bei einem Bestand von 13.759 Windrädern
mit 12.001 Megawatt in Deutschland sichtbar abgeschlossen. Nach
Büttners Untersuchungen gibt es auf der ganzen Welt insgesamt
Windkraftwerke mit nur 32.000 Megawatt. Im Jahr 2002 sei sogar
jedes 2. in der Welt aufgestellte Windrad in Deutschland ans Netz
gegangen. Hartmut Büttner, der auch stellvertretender
Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses ist, fordert deshalb
eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die
Novellierung sollte eine weitere Preissubventionierung von Strom
aus Windkraftanlagen nicht mehr umfassen. Allerdings sollte nach
Büttners Meinung die Erforschung, Entwicklung und Nutzung
anderer Formen Erneuerbarer Energien, wie Solarenergie, Biomasse,
Wasserstoff-Technologie, Brennstoffzelle oder Wasserkraft auch
weiterhin gefördert werden. In Deutschland sei die Aufstellung
von Windanlagen regional zudem sehr unterschiedlich vorgenommen
worden. Für den CDU-Bundestagsabgeorneten ist es vertretbar,
daß die Küstenländer Niedersachsen und
Schleswig-Holstein mit vielen windreichen Standorten an der Spitze
der Windenergieerzeugung in Deutschland stünden. Die
Massierung von Windkraftwerken auch an windarmen Standorten wie in
der Börde, sei dagegen nur durch die sehr einseitige
finanzielle Förderung der Windenergie begründet. Nur
wegen der Suventionierung durch den Stromkunden, würden nach
Hartmut Büttners Ansicht, auch neue Anlagen in windarmen
Regionen gebaut werden. Bei Windflaute könne keine einzige
Kilowattstunde erzeugt werden. Von 8760 Jahresstunden bringe eine
Windkraftanlage im Binnenland weniger als 2000 Stunden
jährlich ihre volle Leistung. Durch die Massierung von
Windkraftwerken auch an windarmen Standorten würden nicht
weniger, sondern sogar mehr Stromüberlandleitungen entstehen.
Besonders bedrohlich für Hartmut Büttner: Allein in den
vier Bördelandkreisen Aschersleben-Staßfurt,
Bördekreis, Schönebeck und Ohrekreis sind noch weitere
639 Windtürme beantragt. Schon jetzt gebe es süd-westlich
von Magdeburg bis zum Harzrand kaum einen Fleck, von wo man nicht
wenigstens 10 Windkraftanlagen sehe. Die Bürgerproteste
würden deshalb immer massiver werden: Nach Hartmut
Büttners Beobachtung, sinke die Akzeptanz der Bevölkerung
für diesen Eingriff in die Kulturlandschaft immer mehr. Dabei
beobachtet der Abgeordnete, daß sich die emotionalen Fronten
in Sachsen-Anhalt immer mehr verhärten würden:
Befürworter seien vor allem Grundstückseigentümer
und Gemeinden, welche bereit sind Windtürme aufzustellen. Sie
werden mit hohen jährlichen Zahlungen von den
Windanlagenbetreibern gelockt. Auch Betriebe in Staßfurt und
Magdeburg welche Windkraftanlagen bauten und ihre
Beschäftigten gehören zu den Befürwortern, denn sie
hofften auf weitere Aufträge. Auch bei dieser, für die
Wirtschaftsentwicklung wichtige Frage, drückt sich der
Abgeordnete nicht. Nachdem der Sättigungsgrad für
Windkraftanlagen in der Börde erreicht worden sei,
müßten Exportmöglichkeiten verstärkt genutzt
werden. In der Magdeburger Börde sei grundsätzlich ein
Bau- und Planungsstopp durchzusetzen. Mindestens die beantragten,
aber noch nicht genehmigten Anlagen, sollten nicht mehr aufgestellt
werden können. Hartmut Büttner interessiert die Meinung
möglichst vieler Bürger. Deshalb bittet er Sie, Ihre
Vorstellungen ihm zuzuleiten. Das vollständige
Diskussionspapier ist über die Hompage Hartmut Büttners
zu bekommen: www.bundestag.de/mdbhome/BuettHa0/
Büttner lud zur Gesprächsrunde ein: Beim
Saaleausbau muss örtlichen Bedenken Rechnung getragen
werden
Zu einer
hochkarätigen, vertraulich-informativen Gesprächsrunde
über den geplanten Saaleausbau, hatte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Büttner nach Tornitz an die
Saale eingeladen. Verantwortliche CDU- und FDP-Politiker aus Bund
und Land trafen sich mit Vertretern der Kommunalpolitik aus dem
Elbe-Saale Winkel und örtlichen Repräsentanten von
Wirtschaft und Landwirtschaft. Hartmut Büttner war das
Kunststück gelungen, sowohl den verkehrspolitischen Sprecher
Dirk Fischer (Hamburg), als auch den umweltpolitischen Sprecher Dr.
Peter Paziorek (Nordrhein-Westfalen) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
in das kleine Saaledorf zu holen. Außerdem war mit Ulrich
Petzold auch der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses
des Deutschen Bundestages dabei. Die Landtagsfraktionen waren mit
ihren verkehrspolitischen Sprechern Helmut Qual (FDP) und
André Schröder (CDU) und dem örtlichen
Abgeordneten Gunnar Schellenberger (CDU) vertreten. Die Tornitzer
Bürgermeisterin Regina Grube und Verwaltungsleiterin Ines
Schlegelmilch stellten zunächst zahlreiche Befürchtungen
dar, die sich aus Sicht der Verwaltungsgemeinschaft
Elbe-Saale-Winkel bei einer Kanallösung ergeben würden.
Die Hauptsorge betrifft die ungünstigen Dränge- und
Grundwasserverhältnisse an der Saale, die durch die enge
Wechselwirkung zwischen Saale- und Elbe-Hochwasser entstehen. Weder
die Hochwasserschutzkonzeption des Bundes noch des Landes weisen
auf die Besonderheit im Mündungsbereich hin. Beispielhaft
wurden Über-flutungen durch das Winterhochwasser genannt.
Hunderttausende von Kubikmetern Wasser mussten für viel Geld
abgepumpt werden. Auf große Bedenken stieß auch die
künftige faktische „Insellage“ von
Tornitz-Werkleitz. Beklagt wurde weiterhin die unzureichende
Information der örtlichen Kommunalpolitiker durch Bund und
Land.
Manfred
Sprintzek, Präsident des Vereins zur Hebung der
Saaleschifffahrt (VHdS) stellte gegenüber den
Gesprächsteilnehmern besonders die Notwendigkeit der
Ausbaumaßnahme für zahlreiche Betriebe an der Saale
heraus. Die Wirtschaftlichkeit des Saaleausbaus sei mit einem
Faktor von 2,34 eindeutig gegeben. Eine aktualisierte Befragung von
Wirtschaftsbetrieben ergibt eine sofortige Verlagerung von 2,5
Millionen Tonnen Waren und Gütern pro Jahr auf den Wasserweg
Saale, wenn die Bedingungen einer ganzjährig wirtschaftlichen
Nutzung der Saale möglich seien. Laut Manfred Sprinzek werden
für das Jahr 2010 sogar 4 Millionen Tonnen
prognostiziert.
Die anwesenden
CDU- und FDP-Politiker versprachen die örtlichen Bedenken
aufzunehmen. Sofort soll die Informationspolitik gegenüber den
örtlichen Gemeinden verbessert werden. In das Zentrum der
jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren soll die
Drängwasserproblematik gerückt werden. Gemeinsam wollen
alle Teilnehmer dafür arbeiten, dass künftig eine weitere
Brücke über die Saale gebaut werden kann. Dies nahmen vor
allem Rosenburgs Bürgermeister Hagen Meiling und EL-SA-TAL
Verwaltungschef Dietrich Heyer mit besonderer Zustimmung zur
Kenntnis. Fazit von Hartmut Büttner: „Es ist gut, dass
wir einmal mit hochkarätigen Umwelt- und Verkehrspolitikern
die örtlichen Sorgen beraten und in die Genehmigungsverfahren
einbringen können.“
Büttner: Aussiedler müssen deutsch sprechen
können
Auch
deutschstämmige Aussiedler aus Osteuropa, vor allem aus den
Nachfolgestaaten der Sowjetunion, sollten nach Auffassung des
CDU-Bundestagsabgeordneten Hartmut Büttner bereits in ihren
Herkunftsländern ausreichend deutsch lernen. Nach
verschiedenen Begegnungen und Veranstaltungen mit
rußlanddeutschen Aussiedlern in seinem Wahlkreis hat der
stellvertretende Vorsitzende des für diese Fragen
zuständigen Bundestagsinnenausschusses ein Reformpapier
für die Aussiedlerzuwanderung erarbeitet. Ausschlaggebendes
Erlebnis für Büttners Reformüberlegungen war eine
Veranstaltung mit der Staßfurter Urania. Ein Gespräch
mit den Aussiedlern konnte nur mit Hilfe einer Dolmetscherin
geführt werden. Viele praktische Probleme der Aussiedler mit
Vermietern oder Behörden führt Hartmut Büttner vor
allem auf mangelhafte Sprachkenntnisse zurück. Bereits seit
fünf Jahren ist nach Hartmut Büttners Auskunft ein
obligatorischer Sprachtest im Heimatland für die Aussiedler
Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bei einer
Überprüfung der Sprachbeherrschung stellte der
CDU-Bundestagsabgeordnete überrascht fest, daß
einreisende nicht deutsche Familienangehörige der Aussiedler
überhaupt keinen Sprachtest absolvieren müssen. Deshalb
steht an erster Stelle seiner Reformvorstellungen, daß
künftig auch die mit einreisenden nicht deutschen
Familienangehörigen der Aussiedler einen Sprachtest im
Herkunftsland bestanden haben müssen. In Gesprächen mit
den Aussiedlern gab es auch erhebliche Kritik an der
Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Testorte. Hartmut
Büttner gibt zu bedenken, daß die deutschstämmige
Minderheit in der früheren Sowjetunion über Jahrzehnte
Pressionen und Verfolgungen ausgesetzt war, wenn sie versucht hatte
die deutsche Sprache zu sprechen. So war es erklärlich,
daß die Beherrschung der deutschen Sprache häufig nur
unvollkommen vorhanden war. Seit dem Ende der kommunistischen
Diktatur ist es aber in fast allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion
möglich, ohne Pressionen deutsch zu erlernen. Neben der
Initiative für rechtliche Veränderungen in den Gremien
des Bundestages, hat sich Hartmut Büttner auch einigen
Einzelproblemen der in seinem Wahlkreis wohnenden Aussiedler
angenommen. So gelang es bei einem konkreten Problem mit einer
umstrittenen Telefonrechnung zu einem vernünftigen Ausgleich
mit der Telefongesellschaft zu kommen. |