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Löhne nicht vom Produktivitätsniveau abkoppeln
Angelica Schwall-Düren, SPD
Mit ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DLR) will die Europäische Kommission alle in der EU noch bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beseitigen. Das Herkunftslandprinzip ist Kern des Kommissionsvorschlags. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Architekten ihre Dienstleistungen überall in der EU anbieten können und dabei nur den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes – etwa in Bezug auf Ausübung und Qualität der Dienstleistungen – unterliegen.
Alle unter die Entsenderichtlinie fallenden Bereiche (zum Beispiel Mindestlöhne, Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutznormen) sind zwar vom Herkunftslandprinzip ausgenommen. Dies betrifft auch die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen; allerdings nur, soweit diese durch allgemeinverbindliche Tarifverträge geregelt sind. Die Entsenderichtlinie wurde aber nur für den Baubereich in deutsches Recht umgesetzt.
Das Ziel der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors in der EU zu erhöhen, um neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu erzielen, begrüße ich grundsätzlich. Der Richtlinienentwurf muss aber überarbeitet werden, da seine Umsetzung zahlreiche Probleme im Bereich der Daseinsvorsorge, des Lohnniveaus und der rechtlichen Kontrolle mit sich brächte.
Eine generelle Einführung des Herkunftslandprinzips lehne ich ab, denn damit würde sich die EU vom Harmonisierungsgedanken verabschieden. Die hohen Sozial-, Steuer-, Umwelt- und Qualitätsstandards in Deutschland müssen gewahrt bleiben. Eine systematische Abkopplung der Löhne vom Produktivitätsniveau darf es in Deutschland nicht geben. Durch das Bestimmungslandprinzip könnte in Deutschland der in langen Jahren durch hohe Produktivität erarbeitete Wohlstand geschützt werden.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 12. Mai 2005
E-Mail:
angelica.schwall-dueren@bundestag.de
Webseite:
www.schwall-dueren.de