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Bericht der Bundesregierung
Saatgutrecht auf das ökonomisch sinnvolle
Maß zurückführen
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung sieht Potenziale für
eine Neuordnung beziehungsweise Vereinfachung des Saatgutsrechtes
sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies
geht aus ihrem Bericht über die Überprüfung des
Saatgutrechtes hervor, den sie als Unterrichtung (15/2381)
vorgelegt hat.
Für die Ausschöpfung dieses Potenzials sei ein
Abstimmungsprozess notwendig, der auf nationaler Ebene eher zu
Ergebnissen führen könne als auf europäischer, wo
erst die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten für
gemeinschaftliche Lösungsvorschläge gewonnen werden
müsste. In Anbetracht der komplexen Verflechtung des
nationalen Rechts mit europäischen und internationalen Normen
schlägt die Regierung vor, das Saatgutrecht in einem
mehrstufigen Verfahren auf das notwendige, ökonomisch
sinnvolle Maß zurückzuführen.
Als kurz- und mittelfristige Maßnahmen auf nationaler Ebene
empfiehlt die Regierung eine Reihe von Vereinfachungen. So sollten
die Normen für die Anforderungen an den Feldbestand und die
Beschaffenheit des Saatguts herabgesetzt, der Umfang
vorgeschriebener Nachprüfungen des in den Verkehr gebrachten
Saatguts verringert und die Zahl der Arten im Artenverzeichnis zum
Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden.
Als längerfristig umzusetzende Maßnahme regt die
Regierung an, eine zentrale nationale Anerkennungsstelle für
Saatgut zum Abbau von Wettbewerbsnachteilen für die
Saatgutwirtschaft und zur Effizienzsteigerung und Vereinfachung des
Verwaltungshandelns zu schaffen. Auch auf EU-Ebene sollten laut
Bericht Initiativen zur Überarbeitung und Vereinfachung des
bestehenden Regelwerks ergriffen werden. Hierzu zählten unter
anderem eine Überprüfung der Artenverzeichnisse in den
EG-Richtlinien und der Verzicht auf eine Prüfung der
Beschaffenheit von Saatgut. Außerdem sollte entweder eine
Zentralisierung der Sortenzulassung auf EU-Ebene oder ein
völliger Verzicht auf ein Sortenzulassungssystem erwogen
werden. pot
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