Deutscher Bundestag
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THEMEN DER WOCHE


Informationen zur Bundestagswahl 2005

Stimmzettel der letzten Bundestagswahl
© dpa
Lupe

Sollte das Bundesverfassungsgericht keine gegenläufige Entscheidung treffen, wird es am 18. September 2005 zu Neuwahlen kommen. Auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur Wahl und zum Wahlablauf zu finden.




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Die Verwaltung stellt sich vor

Brille, Ausweis, Kugelschreiber und der 'Wegweiser für Abgeordnete'
Brille, Ausweis, "Wegweiser" - unersetzliche Hilfsmittel
© Phalanx

Wie die Abgeordneten bei ihrer Arbeit im Bundestag unterstützt werden

Vergleicht man das Geschehen im Bundestag mit einem Uhrwerk, so wäre jeder einzelne Mitarbeiter ein kleines Zahnrad ohne das nichts liefe. Der Bürger sieht meistens nur die Abgeordneten im Plenarsaal - doch im Hintergrund müssen viele große und kleine Aufgaben erledigt werden, damit die Abgeordneten ihre Arbeit in den Ausschüssen, den Fraktionen und in ihren Wahlkreisen wahrnehmen können. Ein kleiner Blick hinter die Kulissen.

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"Was macht eigentlich...?" ein Bundeswahlleiter

Aufnahme aus dem Studio des Parlamentsfernsehen
v.l. Johann Hahlen, Moderator Sönke Petersen, Wolfgang Zeh
© DBT

Am 18. September sind rund 62 Millionen Menschen aufgerufen, den 16. Deutschen Bundestag zu wählen. Was für die einen lediglich ein Kreuz auf dem Wahlschein ist, bedeutet für andere viel Arbeit - sowohl vor als auch nach der Wahl. In der Sendereihe "Was macht eigentlich...?" stellt Sönke Petersen die beiden Männer vor, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl und die Konstituierung des neuen Parlaments große Verantwortung tragen: den Bundeswahlleiter, Johann Hahlen und den Direktor beim Deutschen Bundestag, Prof. Wolfgang Zeh. Sie beantworten alle Fragen rund um die Bundestagswahl 2005: Welche Parteien werden überhaupt zur Wahl zugelassen? Wie wählen Deutsche im Ausland und worauf wird eigentlich der Amtseid des Kanzlers und der Minister abgelegt? Interessantes, Wissenswertes und Erstaunliches rund um die Bundestagswahl 2005.

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Bundespräsident Köhler stimmt vorgezogener Neuwahl zu

Bundespräsident Horst Köhler
© dpa
Lupe

"Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt." Mit diesen Worten begann Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juli 2005 seine Fernsehansprache.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte nach dem gescheiterten Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, die Auflösung des Parlaments am 01. Juli 2005 beantragt. Bundespräsident Köhler gab dem Ersuchen Schröders statt und beendete die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorzeitig.
Sollte Klage erhoben werden, wird das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung treffen.

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Selbstauflösungsrecht des Parlaments - Pro und Kontra

v.l. Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Petersen, Nooke (CDU/CSU)
© DBT
Lupe

Die Ankündigung von Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Günter Nooke (CDU/CSU) stellen in der Sendereihe "Streitgespräch Blickpunkt Bundestag" ihre Standpunkte zum Thema "Selbstauflösungsrecht des Parlaments" dar und diskutieren diese Frage sowohl im historischen als auch im verfassungsrechtlichen Kontext.

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Auflösung des Bundestages und vorzeitige Wahlen

Blick in den Plenarsaal
© DBT
Lupe

Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten einer Auflösung des Bundestages vor - nach Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG und nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG. In beiden Fällen liegt die Entscheidung, den Bundestag aufzulösen, beim Bundespräsidenten. Es gibt also weder eine automatische Auflösung noch ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments; dieses hat es jedoch in der Hand, eine Auflösung zu verhindern, indem es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG). Nach erfolgter Auflösung müssen "innerhalb von sechzig Tagen" (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG) Neuwahlen stattfinden. Der "aufgelöste" Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen, wie sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt; es gibt also keine parlamentslose Zeit.

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Quelle: http://www.bundestag.de/
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