bob
Rechte von Opfern im Strafprozess
stärken
Breite Mehrheit im Bundestag
Recht. Der Bundestag hat am 4. März einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2536) zur Verbesserung der
Rechte von Verletzten im Strafverfahren angenommen. Der Beschluss
erfolgte mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Der
Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (15/2609) vorgelegt.
Vorgesehen ist im Entwurf der Regierung beispielsweise, dem Opfer
mehrfache Vernehmungen zu ersparen und ihm aktive Teilnahme an dem
Verfahren zu ermöglichen. Dazu seien unter anderem
Verbesserungen bei der Nebenklage und ein Opferanwalt geplant.
Die Möglichkeiten für den
Verletzten, gleich im Strafverfahren vom Angeklagten Ersatz
für den aus der Straftat entstandenen Schaden zu erlangen und
durchzusetzen, würden verbessert. Ein gleichlautender
Gesetzentwurf der Koalition (15/1976) wurde bereits im
federführenden Ausschuss für erledigt
erklärt.
Die SPD machte deutlich, es müsse die
Botschaft ausgehen, alle Parteien versprächen sich gemeinsam
von der Gesetzgebung eine Stärkung des Opferschutzes. Es habe
85 Prozent Übereinstimmung auf Seiten der Regierungskoalition
wie der Opposition gegeben, bedauerten Bündnis 90/Die
Grünen. Wenn es dennoch zu keiner gemeinsamen Vorlage gekommen
sei, sei dies auf die Haltung der Union zurückzuführen:
Statt den Opferschutz zu stärken, wolle diese in die Rechte
anderer Verfahrensbeteiligter eingreifen.
Gemeinsamer großer Wurf
versäumt
Dem widersprach die CDU/CSU: "Es hätte
ein gemeinsamer großer Wurf werden können", wenn die
Koalition zur Bewegung bereit gewesen wäre. Zum Beispiel gelte
das da, wo audiovisuelle Aufnahmen des Verletzten besonderen Schutz
verdienten und gegen Vervielfältigung geschützt werden
müssten. Auch sei Datenschutz dort angebracht, wo bei
Verlesung der Anklageschrift die Adresse eines Kindes oder einer
vergewaltigten Frau geheim gehalten werden müsse. So etwas sei
aus ihrer Sicht erforderlich, betonte die Union.
Die FDP scheiterte mit einem
Änderungsantrag (15/2615), das Jugendgerichtsgesetz so zu
ändern, dass das Verhältnis zwischen dem jugendlichen
Straftäter und dem Opfer neu ausbalanciert werden sollte. Aus
diesem Grunde müsse auch die Bereitstellung eines Opferanwalts
im Jugendstrafverfahren möglich sein und dem Opfer gleich im
Strafprozess die Möglichkeit gegeben werden, die
Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
durchzusetzen.
Die Union meinte dazu, ein "Schuss aus der
Hüfte" bringe nichts. Bündnis 90/Die Grünen
kritisierten, man könne "nicht von einem Tag zum anderen"
derartig weitreichende Initiativen auf den Weg bringen. Das
Jugendgerichtsgesetz werde in nächster Zeit grundlegend
überarbeitet. Dann sei Zeit, solche Vorschläge auf den
Tisch zu bringen und sich darüber Gedanken zu
machen.
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (15/814) zur
Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess wurde mit den
Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Einem Antrag der
FDP (15/936) wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der
CDU/CSU ebenso die Zustimmung verweigert.
Zurück zur Übersicht
|