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pot/rab
Experten uneins über
EU-Lebensmittelrecht
Diskussion über Brüsseler
Verordnung
Europa. Experten und die Mitglieder des
Europaausschusses sind unterschiedlicher Meinung über eine von
der EU-Kommission vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung und
Bewerbung von Lebensmitteln. In einem Fachgespräch über
die Zuständigkeiten der EU im Bereich des Gesundheits- und
Verbraucherschutzes wies der Leiter der Vertretung der
Europäischen Kommission in Berlin, Gerhard Sabathil, am 3.
März in einer öffentlichen Sitzung des Europaausschusses
darauf hin, dass die Verordnung eine Reaktion auf die
Komplexität des Lebensmittelmarktes und die gestiegenen
Interessen der Verbraucher an eine Etikettierung sei.
Es gehe darum, eine Harmonisierung im
Binnenmarkt zu schaffen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der
Konsumenten zu leisten. Strittig seien die Aufnahme von
Ernährungsprofilen in die Kennzeichnung von Lebensmitteln
sowie das Verbot von bestimmten Werbemaßnahmen, wie zum
Beispiel die Herstellung von wissenschaftlich nicht erwiesenen
Zusammenhängen. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer
der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie,
sprach sich dagegen aus, Nährwertprofile für Salz, Fett
und Zucker in die Verordnung aufzunehmen. Dadurch würden
Produkte, die zum Beispiel nur einen geringen Anteil an Vitaminen
hätten, unweigerlich vom Markt verschwinden. Es gehe darum,
Werbeverbote zu implementieren und Täuschungen der Verbraucher
zu verhindern. Professor Olaf Sosnitza von der Universität
Würzburg ist davon überzeugt, dass die Kommission mit
dieser Verordnung ihre Kompetenzen überschreitet. Die
Verbraucherpolitik der Gemeinschaft führe zu einer
Verdrängung der nationalen Kompetenzen. Mit der Verordnung
entstehe zudem ein unverhältnismäßig hoher
bürokratischer Aufwand, da Werbemaßnahmen in einem
komplizierten Verfahren genehmigt werden müssten.
Martin Dörmann von der SPD wies darauf
hin, dass der juristische Dienst des Ministerrates keine Bedenken
gegen die Verordnung erhoben hat. Für den Abgeordneten sind
die Vorschläge zu weitgehend, Nährwertprofile in die
Etikettierung aufzunehmen. Thomas Silberhorn von der CDU/CSU sah
Harmonisierungsbedarf in einigen Bereichen des Gesundheits- und
Verbraucherschutzes. Im Falle dieser Verordnung überschritten
die Brüsseler Behörden ihre Kompetenzen. Gegenwärtig
würden der freie Warenverkehr und somit der EU-Binnenmarkt
nicht behindert. Die Entscheidungsträger müssten zudem
deutlich machen, welche zusätzlichen Belastungen auf die
Lebensmittelindustrie zukommen. Die Bündnisgrünen sahen
politischen Handlungsbedarf, da die Verbraucher durch eine
zunehmende Vielfalt des Lebensmittelmarktes nicht irregeführt
werden dürften. Die Regulierung des Binnenmarktes sei
nötig, da es unterschiedliche Regelungen bei der Etikettierung
von Lebensmitteln in den Mitgliedstaaten gebe. Die Fraktion sprach
sich dafür aus, die Nährwertprofile in die Verordnung
aufzunehmen. Für die FDP überschreitet die Kommission mit
der Verordnung ihre Kompetenzen. Die Bürger dürften nicht
als unmündig betrachtet und mit zusätzlicher
Bürokratie belastet werden. Diese Haltung unterstützte
Peter Hinze von der CDU/CSU. Der Bezug auf die Regulierung des
Binnenmarktes sei unzulässig, da in keinem EU-Mitgliedstaat
die Frage der Nährwerte geregelt werde. Die Verordnung
führe zu einer Überregulierung, die die Situation eher
verschlimmere.
Bundestag nimmt Stellung
Der Bundestag hat am 4. März einen
Antrag der Koalitionsfraktionen (15/2579) zu dem von der
EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln
angenommen und einen Antrag der CDU/CSU (15/1789) zum gleichen
Thema auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom Vortag
(15/2595) abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen sprechen sich in
ihrem Antrag dafür aus, nährwert- und gesundheitsbezogene
Angaben von Lebensmitteln im Sinne einer Verbesserung des
Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs europaweit
einheitlich zu regeln. Der hierzu von der EU-Kommission vorgelegte
Verordnungsentwurf über nährwert- und gesundheitsbezogene
Angaben bei Lebensmitteln wird von den Koalitionsfraktionen
grundsätzlich begrüßt. Es sei sinnvoll, dass bei
nährwertbezogenen Angaben künftig für alle
Wirtschaftsteilnehmer die gleichen Vorschriften gelten sollen und
bei gesundheitsbezogenen Angaben nur wissenschaftlich belegte und
für den Verbraucher verständliche Aussagen verwendet
werden dürfen. Wie die Reaktionen aus den betroffenen
Wirtschaftszweigen zeigten, sei jedoch der Anwendungsbereich des
EU-Verordnungsvorschlags zu unbestimmt.
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