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BR
Management für Grund und Boden
Behörden vereinigen
Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Grundbuchordnung und anderer Gesetze beim
Deutschen Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetzesantrag soll im
Bundesrecht eine Öffnungsklausel geschaffen werden, die es den
Ländern ermöglicht, Grundbuchangelegenheiten in eigener
Zuständigkeit konzeptionell und organisatorisch neu zu regeln.
Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher bei
den Amtsgerichten angesiedelten Grundbuchämter und die bei den
Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden
Katasterämter zu einer neu einzurichtenden
Bodenmanagement-Behörde zusammen zu fassen. Die hierdurch zu
erwartenden Synergien sollen zu einer einheitlichen Beratung und
Bedienung der Grundstückseigentümer führen und damit
Vorteile für den jeweiligen Wirtschaftsstandort schaffen.
Eine Änderung des Bundesrechts ist notwendig, da die
Führung der Grundbuchangelegenheiten zwingend den
Amtsgerichten zugewiesen ist. Allerdings soll sich das
Grundbuchverfahren vor der Bodenmanagement-Behörde weiterhin
nach den Verfahrensregeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten.
Auch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten soll für
diesen Fall bestehen bleiben. BR
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