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wol
USA haben Anspruch auf Passagierdaten
Terrorbekämpfung und Datenschutz
Inneres. "Die USA haben Anspruch auf die
Übermittlung von Passagierdaten". Dies hat der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar
(Bündnis 90/Die Grünen) in seinem ersten Bericht vor den
Mitgliedern des Innenausschusses am 31. März klargestellt.
Kritik gebe es aus Sicht des Datenschutzes
aber über die Verwendung und die mögliche Abgleichung von
Kreditkarten- und Kontakttelefonnummern an weitere US-Dienststellen
oder an Wirtschaft und private Sektoren. Dies sei von den
Vereinigten Staaten nicht begründet worden und auch die
Grundlagen des US-amerikanischen Informationssystems CAPPS II seien
geheim. Als Mitglied der Artikel-29-Datenschutzgruppe der
Europäischen Union bestätigte Schaar auch die Vorbehalte,
die das beratende Gremium geäußert habe. Im Ausschuss war
im Anschluss an den Datenschutzbericht die Entschließung des
Europäischen Parlaments und seine Bedenken zur Weitergabe
personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften bei
Transatlantikflügen sowie die Mitteilung der Kommission an den
Rat und des EU-Parlaments über den Stand der Verhandlungen zur
Übermittlung von Fluggastdatensätzen nach PNR (Personal
Name Record) zur Kenntnis genommen worden. Danach beabsichtigt die
EU-Kommission derzeit nicht, der Übermittlung von Daten
während der Testphase von CAPPS II zu widersprechen. Zum
Datenaustausch auf EU-Ebene hatten Regierung und
Datenschutzbeauftragter die Wichtigkeit zur
Terrorismusbekämpfung dargelegt, aber auch klar gestellt, das
Problem liege nicht allein in vorhandenen Instrumenten, sondern in
der Vergleichbarerkeit gelieferter Daten.
Im ersten Teil seines Berichtes hatte Schaar
die grundlegende Notwendigkeit einer Reform des
Bundesdatenschutzgesetzes angesprochen. Danach sei mit der
Novellierung des Gesetzes von 2001 nur das "Pflichtprogramm" zur
Übernahme der EU-Richtlinien von 1995 erfolgt. Es müsse
klar sein, dass mit Stufe 2 nicht die Endstufe erreicht sei.
Derzeit sei das Datenschutzrecht nicht mehr handhabbar und in viele
Einzelbereiche zersplittert. Darüber hinaus könnten viele
Fragen auch nicht mehr allein auf nationaler Ebene entschieden
werden. So sei von unabhängigen Prüfern damit begonnen
worden, Datenschutzarbeit und Datenverarbeitungsverfahren zu
evaluieren mit dem Ziel, Datenschutzzertifikate und damit ein
marktwirtschaftlich orientiertes Datenschutzgesetz zu
erreichen.
Aspekte der IT-Sicherheit
erläutert
Nach Fragen der Abgeordneten ging Schaar
unter anderem auf das angestrebte Datenschutz-Auditverfahren ein,
mit dem die Selbstorganisation und damit die
Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden könne. Zum
elektronischen Zugriff auf medizinische Daten sagte Schaar, hier
gebe es durchaus einen Sicherheitsaspekt, da ein Zugriff auf
bestimmte Daten elektronisch kontrolliert werden könne,
während dies bei Papier oder Akten nicht zwangsläufig
gewährleistet sei. Bei der DNA-Analyse halte er einen
Richtervorbehalt im Hinblick auf Tatortspuren für
"verzichtbar", wolle aber den Rückstau noch zu bearbeitender
Fälle abwarten, um ein endgültiges Fazit zu ziehen. Auch
im Hinblick auf die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle habe er
grundsätzlich keine Bedenken, da diese direkt mit
Suchmeldungen abgeglichen und danach sofort wieder gelöscht
werden könnten. wol
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