|
|
vom
Konzept für neues Steuerrecht vorgelegt
Union will Vereinfachungen mit Tarifsenkungen
kombinieren
Finanzen. Die CDU/CSU hat ihr "Konzept 21"
für ein modernes Steuerrecht in einem Antrag (15/2745)
vorgelegt. Darin heißt es, das Steuersystem müsse
einfacher, gerechter und leistungsfreundlicher werden. Der
Steuerzahler müsse wieder selbst erkennen können, warum
und in welcher Höhe er Steuern zahlen muss. Einkünfte
sollten möglichst vollständig erfasst und
Ausnahmetatbestände abgebaut werden.
Das Streichen von Ausnahmen und
Lenkungsnormen bedeute für die Betroffenen eine
Steuererhöhung. Deshalb müsse eine Vereinfachung mit
Steuertarifsenkungen kombiniert werden. Zwingend erforderlich seien
eine Reform der Gemeindesteuern mit einer Nachfolgeregelung
für die Gewerbesteuer und einer Vereinfachung der Grundsteuer,
eine Entlastung der Betriebe bei der Erbschaftsteuer, wenn der Erbe
den Betrieb fortführt, und die Aufhebung des
Vermögensteuergesetzes, um Rechtssicherheit zu
schaffen.
Im Einzelnen empfehlen die Abgeordneten, das
Einkommensteuergesetz aufzuheben und durch ein völlig neues
Gesetz zu ersetzen. Gegenstand der Besteuerung müsse das
Markteinkommen sein, wobei Markteinkommen jedes realisierte, durch
"Betätigung am Markt" erworbene Einkommen sei. Durch den
Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und -verarbeitung
müsse der Aufwand für Steuererklärungen und
Steuerveranlagung gesenkt werden. Zudem sei die Steuererhebung
durch Quellenabzugsverfahren zu vereinfachen. Arbeitnehmer sollten
direkt nach dem Jahresende auf der Grundlage der Daten des
Lohnsteuerverfahrens und der Kapitalerträge einen
elektronischen Steuererklärungsentwurf des Finanzamts
erhalten. Ferner solle die Zahl der Einkunftsarten auf vier
reduziert werden, und zwar Einkünfte aus unternehmerischer
Tätigkeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie
Alterseinkünfte und sonstige Einkünfte.
Weiter ist vorgesehen, jeder Person einen
einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro zu gewähren. Den
Eingangsteuersatz setzt die Union bei 12 Prozent, den
Spitzensteuersatz bei 36 Prozent an, der ab einem Einkommen von
45.000 Euro greifen soll. Gewinne aus dem Verkauf von
Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften
dienen (vermietete Immobilien, Wertpapiere), sollen steuerpflichtig
sein, Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen,
die der Privatsphäre zuzuordnen sind (selbstgenutzte
Immobilien, private Sammlungen) sollten nicht steuerpflichtig sein.
Die Gewerbesteuer will die Union durch eine
wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer ersetzen. Die
Steuerentlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrages, die
Einführung eines Kindergrundfreibetrags und die Senkung des
Einkommensteuertarifs führe zu Steuermindereinnahmen von 22
Milliarden Euro. Diese würden durch die breitere
Bemessungsgrundlage zum Teil gegenfinanziert, wobei eine
Nettoentlastung von 10,5 Milliarden Euro verbleibe. vom
Zurück zur Übersicht
|