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Kommunalstellen können Aufgaben der
Arbeitsagenturen übernehmen
Koalition bringt Optionsgesetz ein
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wollen kommunalen Stellen die wahlweise Wahrnehmung von Aufgaben
der Agenturen für Arbeit bei der Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe übertragen. Dazu haben sie
einen Gesetzentwurf zur optionalen Trägerschaft von Kommunen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (15/21816) vorgelegt.
Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt ("Hartz IV") waren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
zu einer einheitlichen "Grundsicherung für Arbeitsuchende"
(Arbeitslosengeld II) zusammengefasst worden. Diese Aufgabe wird in
geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit
sowie die kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale
Träger ausgeführt. Die kommunalen Träger sind nach
Angaben der Fraktion zuständig für die Kos-ten der
Unterkunft und Heizung, die Schuldnerberatung, die psychosoziale
Betreuung, die Suchtberatung, die Kinderbetreuung und die
häusliche Pflege von Angehörigen. Die Agenturen für
Arbeit seien zuständig für das Arbeitslosengeld II, das
Sozialgeld, die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die
arbeitsmarktlichen Eingliederungsleistungen.
Arbeitsgemeinschaften bilden
Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sollen die Träger der
Leistungen nach dem Willen der Koalition Arbeitsgemeinschaften
bilden. Auf Antrag der kreisfreien Städte und Kreise sollen
kommunale Stellen als Organe der Bundesagentur für Arbeit
diese Aufgaben ab 2005 wahrnehmen können. Dazu müssten
die Kommunen spätestens bis Ende August dieses Jahres einen
entsprechenden Antrag stellen. Nur so bestehe die Möglichkeit,
heißt es, in einer ausreichenden Vorlaufphase die
organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Die Träger der
Leistungen müssten daran interessiert sein, die
Hilfebedürftigkeit der Betroffenen so rasch wie möglich
zu überwinden und damit den Einsatz von Haushaltsmitteln zu
begrenzen. Bei der Zuweisung von Mitteln für aktive
Eingliederungsleistungen oder Personal- und Verwaltungskosten komme
es darauf an, Anreize für einen sparsamen Mittelansatz zu
setzen. Es seien Regelungen zu finden, die bei einem sehr flexiblen
Einsatz der Instrumente ein "unwirtschaftliches Ausschöpfen
des Mittelansatzes" vor allem zum Jahresende verhindern. Dies
könne geschehen, indem Mittel für
Eingliederungsleistungen sowie für Personal und Verwaltung in
einem Gesamtbudget gemeinsam veranschlagt werden.
Über 9 Milliarden Euro erforderlich
In einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur
Verabschiedung eines Optionsgesetzes (15/2817) heißt es, der
Bundestag halte für die aktive Eingliederung sowie für
Personal- und Verwaltungsaufwand ein Gesamtbudget von mindestens
9,15 Milliarden Euro für notwendig. Dabei sei eine angestrebte
Quote von mindestens 26 Prozent der Arbeitslosen festgesetzt
worden, die im Jahresdurchschnitt in eine "aktivierende
Maßnahme" einbezogen werden. Die Fraktionen äußern
die Erwartung, dass diese Mittel im Jahr 2005 entsprechend der Zahl
der Hilfebedürftigen auf die Agenturen für Arbeit, die
zugelassenen kommunalen Stellen und die örtlichen
Arbeitsgemeinschaften verteilt werden. Regionale Besonderheiten wie
etwa eine hohe Jugendarbeitslosigkeit seien dabei zu
berücksichtigen. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Gesamtbudget
sollten am Jahresende zur Hälfte auf das nächste
Abrechnungsjahr übertragen werden können.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf und den Antrag am 2. April
zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
überwiesen. vom
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