BES
Union beabsichtigte Umgestaltung der Kinder- und
der Jugendhilfe
Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen lehnt Gesetzentwurf ab
Familie. Als "nicht zielführend" hat der Familienausschuss
am 31. März einen Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1406) und
einen gleichlautenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (15/1114)
zur Novellierung des 1991 in Kraft getretenen Kinder- und
Jugendhilfegesetzes abgelehnt. Auch ein Entschließungsantrag
der FDP fand keine Zustimmung des Gremiums.
Die Länderkammer und die Unionsfraktion schlugen in ihren
Gesetzentwürfen vor, angesichts der Finanznot der Kommunen
Kosten zu dämpfen und "stärker als bislang" die knapper
werdenden Ressourcen ziel- und zweckgerichtet einzusetzen. Auch
wenn sich das geltende Recht "in seinen Zielsetzungen dem Grunde
nach" bewährt habe, zeige sich in der Praxis jedoch die
Notwendigkeit, einige Bereiche des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
auf den Prüfstand zu stellen und die Kosten-Nutzen-Relation zu
hinterfragen. Der Kostenanstieg in der Jugendhilfe sei seit
Inkrafttreten des Gesetzes enorm.
Hilfe soll angeglichen werden
Im Einzelnen sehen die Entwürfe vor, die
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer
solchen Behinderung bedrohte junge Menschen an die
Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behinderte
Kinder und Jugendliche anzugleichen, den Leistungsrahmen für
junge Volljährige auf die Fälle zu beschränken, in
denen eine Jugendhilfemaßnahme bereits vor Volljährigkeit
begonnen hat, und das Kindergeld bei der Erhebung eines
Kostenbeitrages für Jugendhilfeleistungen anzurechnen, wenn
das Jugendamt den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellt.
"Jede Solidarität hat ihre Grenzen"
In der Diskussion verteidigte die Union ihre Initiative. Es gehe
dabei um mehr Leistungsgerechtigkeit, denn "jede Solidarität
hat ihre Grenzen". Auch gelte es, mehr Verantwortung auf die
Kommunen zu übertragen und gegen Mißbrauchsfälle
vorzugehen, weil sie Unfrieden schafften. Jugendämter seien zu
Vollzugs- und Zahlstellen geworden. Dass es angesichts der
"horrenden Kostensteigerungen" Handlungsbedarf gebe, habe die
Bundesregierung inzwischen eingesehen, so die Union.
Die SPD kritisierte das Unionsvorhaben. Das geltende Gesetz habe
sich bewährt. "Wir haben nur Vollzugsdefizite", so die
Sozialdemokraten. Die Gesetzentwürfe seien "reine
Kameralistik" und die dadurch angestrebte Einsparung fiktiv, denn
nur Leistungsstreichungen bedeuteten wirkliche Kostenreduzierung.
Ähnlich argumentierten die Grünen. Die
Unionsvorschläge führten lediglich zur Verlagerung der
Kosten. Die Regierungsfraktionen kritisierten auch die
Vorschläge zur Kürzung bei jungen Volljährigen und
die Neugestaltung der Eingliederungshilfe bei behinderten Kindern
und Jugendlichen. bes
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