sas
Mehr Sicherheit auf Schiffen und in
Häfen
An internationales Abkommen angepasst
Verkehr und Bauwesen. Den Schutz von
Menschenleben auf See und die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in
Hafenanlagen zu verbessern ist das Ziel eines Gesetzes der
Bundesregierung (15/2700), das am 6. Mai mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung von Union und FDP den
Bundestag passiert hat. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein in
nationales Recht umgesetztes, 2002 geändertes internationales
Übereinkommen von 1974, das den vorbeugenden Schutz vor
terroristischen Anschlägen gewährleisten soll.
Wie im Fachausschuss berichtet, seien
dafür ab dem 1. Juli dieses Jahres Häfen einzuzäunen
und mit Infrarot-Kameras zu überwachen sowie die
Zugangskontrolle zu verstärken. Auch seien für mit
Sicherheitsfragen befasste Mitarbeiter laufende Fortbildungen zu
gewährleisten. Ferner sind damit Regelungen zu den an Bord
mitzuführenden Navigationssystemen und Ausrüstungen, zu
der Stammdatendokumentation und zu der Festlegung des Alarmsystems
gemäß den internationalen Vorschriften zu
schaffen.
Einmütig beschlossen hatte der Ausschuss
am
5. Mai eine Empfehlung zu einem
Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen. Darin
unterstützt er die Kritik von Bundesregierung und
Länderkammer an dem Kommissions-Vorschlag als "zu weit
gehend". Fordere er doch eine Ausdehnung von
Gefahrenabwehrmaßnahmen in den allgemeinen Hafenbereich
hinein, formuliere Mitteilungspflichten der Nationalstaaten
gegenüber der EU und den anderen Mitgliedstaaten und sehe
Inspektionen durch die Kommission in den Häfen vor.
Ein von der FDP eingebrachter
Entschließungsantrag (15/3083) zu dem Gesetz fand keine
Mehrheit. Damit folgten die Abgeordneten einer Empfehlung des
Fachausschusses (15/3082). Einer Zustimmung stehen nach den Worten
der SPD haushalts- und finanzpolitische Überlegungen entgegen.
Auch betonte die Fraktion, dass das Gesetz eng mit der Wirtschaft
abgestimmt worden sei. Dem Entschließungsantrag zugrunde liegt
die Forderung, bei der künftigen Sicherung von Hafenanlagen
zwischen so genannten "Security"- und "Safety"-Maßnahmen zu
unterscheiden. So äußerte die FDP die Befürchtung,
dass infolge des Gesetzes ein Teil der hoheitlichen Aufgaben des
Bundes und der Länder und die damit verbundenen Kosten auf die
Betreiber von Häfen abgewälzt werde. In der Folge
könnte dies zu einer Erhöhung der Hafengebühren in
Deutschland führen und so die Wettbewerbsposition von
Hafenbetreibern und Reedern im europäischen Kontext
beeinträchtigen.
Kosten von 50 Millionen Euro
jährlich
Diese Einschätzung teilte auch die
CDU/CSU-Fraktion. Die FDP-Fraktion bezieht sich auf
Verbandsschätzungen, denen zufolge ab dem 1. Juli dieses
Jahres auf deutsche Reeder und Hafenbetreiber laufende Kosten in
Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr zukämen. Zu
berücksichtigen sei, dass den Reedern die geforderten
höheren Sicherheitsstandards vornehmlich der Eigensicherung
und damit auch dem Schutz des Staates und seiner Bürger vor
Terroranschlägen dienten. Deshalb konnten die Liberale dem
Gesetz nicht zustimmen und dringen auf eine schärfere Trennung
zwischen dem hoheitlichen Bereich "Security" und dem
privatwirtschaftlichen Bereich "Safety".
Bündnis 90/Die Grünen verwiesen
darauf, dass es beim materiellen Gehalt der
Sicherheitsmaßnahmen keinen Dissens gebe. Sie warben
dafür, bei der Kostenanlastung noch einmal zu prüfen, wie
sich dies auf die unterschiedlichen Verkehrsträger auswirke.
Dabei dürften der Luftverkehr und die Seeschifffahrt nicht
unterschiedlich behandelt werden. sas
Zurück zur Übersicht
|