sas
Zahlungen für Hopfen und Tabak in die
Betriebsprämie einbeziehen
Gesetzentwurf vorgelegt
Verbraucherschutz. Für Hopfen und Tabak sollen künftig
die Direktzahlungen entkoppelt und in die
Betriebsprämienregelung einbezogen werden. Dies regelt ein von
den Koalitionsfraktionen vorgelegter Entwurf zur Änderung des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (15/3046), der am 7.
Mai an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen wurde.
Damit wollen SPD und Bündnisgrüne einem vom EU
Agrarrat beschlossenen Reformpaket für Baumwolle, Tabak,
Olivenöl und Hopfen sowie der im vergangenen Jahr
eingeleiteten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung tragen.
Für Deutschland sei das neuerliche Reformpaket insbesondere in
den Bereichen Hopfen und Tabak von Bedeutung. Weiter heißt es,
mit der vollständigen Entkoppelung der Rohtabakprämien ab
dem Jahre 2010 wolle man sich von der produktbezogenen
Förderung des Tabakanbaus verabschieden, der auch im
Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Aspekten des Tabakkonsums
stehe.
Bei Tabak sollen die Direktzahlungen 2006 entkoppelt werden. Ab
diesem Zeitpunkt seien in einer vierjährigen
Übergangsphase mindestens 40 Prozent des bisherigen
Finanzvolumens zu entkoppeln und in die
Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Als gekoppelte
Zahlungen weitergeführt werden können bis zu
60 Prozent. Ab 2010 sollen 50 Prozent des Finanzvolumens noch
als entkoppelte Direktzahlungen im Rahmen der
Betriebsprämienregelung gewährt und die übrigen 50
Prozent für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden.
Da der Startschuss für eine Entkopplung der Zahlungen in
Deutschland generell ab 2005 beginnen solle, seien auch die
Direktzahlungen für Hopfen in Deutschland ab 2005 zu
entkoppeln und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen.
Dabei solle aber auf die für die Mitgliedstaaten bestehende
Option zurückgegriffen werden, 25 Prozent des
Prämienvolumens einzubehalten und daraus eine Zahlung an
anerkannte Erzeugergemeinschaften zu gewähren. Gebunden seien
solche Zahlungen an Maßnahmen insbesondere der
Marktstabilisierung in Form von Angebotsbündelung und zur
Anpassung der Erzeugung an die Markterfordernisse etwa durch
Sortenumstellung und Qualitätssicherung.
Den Fraktionen zufolge sind diese Tätigkeiten für das
Funktionieren des Hopfenmarktes von wesentlicher Bedeutung. Damit
die genannten Aufgaben auch künftig erfüllt werden
können, sollen 25 Prozent des Prämienvolumens einbehalten
werden, um eine Grundlage dafür zu schaffen. sas
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