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Einigung verspricht mehr Transparenz
EU-Lebensmittelrecht
Verbraucherschutz. Angenommen hat der Bundestag am 6. Mai einen
Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat
(15/3059) zum Gesetz zur Durchführung von EU-Verordnungen auf
dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der neuartige
Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (15/2520, 15/2597,
15/2669). Der Bundestag hatte das Gesetz am 11. März
beschlossen, der Bundesrat daraufhin den Vermittlungsausschuss
angerufen (15/2902). Mit dem Gesetz wurden EU-Verordnungen zur
Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln und Futtermitteln, zur Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und
daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zum
grenzüberschreitenden Transport von gentechnisch
veränderten Organismen in deutsches Recht umgesetzt. Der
Vermittlungsausschuss folgte dem Wunsch des Bundesrates, wonach die
im Gesetz genannten Stellungnahmen künftig "im Benehmen" und
nicht "im Einvernehmen" mit dem Bundesamt für Naturschutz und
dem Robert-Koch-Institut erfolgen sollen. Davon sei eine
höhere Transparenz der Entscheidungen zu erwarten, hieß
es. vom/br
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