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Grundregeln per Gesetz festlegen
Kontrolle von Futtermitteln
Verbraucherschutz. Grundregeln für die
Futtermittelkontrolle in der Europäischen Union sowie beim
Umgang mit unerwünschten Stoffen in Futtermitteln,
Zusatzstoffen und Vormischungen zu schaffen, ist das Ziel eines
Gesetzentwurfes der Bundesregierung (15/3170). Der Bundestag hat
ihn am 27. Mai zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss
überwiesen. Damit möchte die Regierung EU-Richtlinien in
nationales Recht umsetzen. Des Weiteren strebt sie an,
Änderungen und Ergänzungen aufgrund von Erfahrungen bei
der Anwendung des Futtermittelgesetzes vorzunehmen sowie Anzeige-
und Buchführungspflichten auszuweiten. Auch sollen Daten aus
der Agrarverwaltung für die amtliche
Futtermittelüberwachung genutzt werden können. Die
Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Gesetzes auf die
Haushalte der Bundesländer als "gering" ein. Sie könnten
bei der Kontrolle, ob die Bestimmungen eingehalten werden,
anfallen, heißt es. sas
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