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Biometrie ist weltweit auf dem Vormarsch
Anhörung zu Nutzen und Risiken der
Sicherheitstechnologie
Bildung und Forschung. Leistungsfähigkeit, Nutzen und
Risiken biometrisch gestützter Ausweise waren Gegenstand der
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung mit Fachpolitikern des
Innen- und Rechtsausschusses, externen Sachverständigen sowie
weiteren Teilnehmern aus Wirtschaft, Politik und
interessiertenVerbänden am 26. Mai.
"Die Biometrie als Sicherheitstechnologie steht vor ihrem
weltweitem Durchbruch", erklärte Thomas Petermann vom
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) bei der Präsentation des Arbeitsberichtes
unter der Überschrift: "Biometrie und Ausweisdokumente -
Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen, rechtliche
Ausgestaltung".
Die Vereinigten Staaten sind Vorreiter
Als "wesentlichen Treiber" dieser Entwicklung nannte er in der
Expertenrunde die USA, die bereits seit Anfang 2004 Einreisende
biometrisch erfassten. Auch auf EU-Ebene gebe es entsprechende
politische und rechtliche Weichenstellungen für eine
abgestimmte Strategie bei biometrischen Ausweisdokumenten. In
Deutschland seien bereits Ende 2001 die rechtlichen Grundlagen zur
Nutzung biometrischer Merkmale bei Ausweisdokumenten für
Bundesbürger und Ausländer geschaffen worden.
"Gesichts-, Iris- und Fingerabdruckerkennung verfügen
über eine vergleichbare technische Leistungsfähigkeit",
stellte Petermann mit Blick auf die verschiedenen biometrischen
Identifikationstechnologien fest. Die Handgeometrie sei aus dem
Rennen. "Neben die bisherigen Bemühungen um technische
Praktikabilität sollten nunmehr verstärkte Anstrengungen
treten, die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz zu klären",
betonte Petermann im Weiteren.
Klärungsbedarf in rechtlicher Hinsicht sieht der
TAB-Vertreter unter anderem bei der Art und den Zwecken der
Speicherung sowie der sonstigen Verarbeitung und Nutzung der
biometrischen Daten.
Die zweckentfremdete Nutzung der Daten müsse weitgehend
ausgeschlossen werden, verlangte der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz, Peter Schaar. Daher sei die Frage zu stellen, welches
Merkmal am resistentesten gegen eine Zweckentfremdung ist. Gegen
das Gesichtsbild spreche dabei manches. Der klassische
Fingerabdruck sei nicht ganz so kritisch zu betrachten. Die
Iriserkennung sei nur mit Kooperation des Betroffenen möglich.
Hier bestehe eine gewisse, sehr vorsichtige Präferenz
seinerseits. Zudem müsse der Sicherheitsgewinn durch
biometrische Verfahren geprüft werden, so Schaar.
Die technische Aufwertung der bestehenden Dokumente mit
biometrischen Gesichtsinformationen erscheint aus Zeit- und
Kostengründen als geeignete ers-te Stufe einer phasenweisen
Einführungsstrategie, so der Sachverständige Hartmut
Hemme von der Bundesdruckerei. Die Aufnahme weiterer biometrischer
Merkmale (Finger, Iris) erforderten die Ausstattung von 6.500
Meldestellen mit Systemen für die dezentrale Erfassung. Die
produktionstechnische Umsetzung der Integration kontaktloser Chips
sowie der zentralen Personalisierung biometrischer Gesichtsformen
ist nach Einschätzung des Experten in acht bis zwölf
Monaten möglich. cfr
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