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Kündigungen künftig begründen
Girokonto für jedermann
Finanzen. Der Finanzausschuss hat die Bundesregierung
aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Banken künftig
die Kündigung von Girokonten und die Ablehnung eines
beantragten Girokontos schriftlich begründen müssen. Auch
sei auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer
Schlichtungsstelle hinzuweisen, heißt es in einem
Entschließungsantrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP, den der Ausschuss am 26. Mai einstimmig
annahm. Er bezieht sich auf einen Bericht der Bundesregierung zur
Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses der
Deutschen Banken zum "Girokonto für jedermann" (15/2500).
Ferner solle die Regierung darauf hinwirken, dass die
Schlichtungsstellen sämtliche Beschwerden von Kunden über
die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegennehmen.
Unabhängige Personen sollten diese zeitnah prüfen, die
Schlichtersprüche sollten "in geeigneter Form"
veröffentlicht werden. Der Finanzausschuss erwartet ferner,
dass alle Banken verwertbare Daten bereitstellen, aus denen
hervorgeht, wie oft und weshalb sie die Einrichtung eines
Girokontos ablehnen oder ein solches Girokonto kündigen,
heißt es in dem gemeinsamen Entschließungsantrag.
Im Übrigen wird begrüßt, dass die
Kreditwirtschaft sich um einen besseren Zugang zum bargeldlosen
Zahlungsverkehr bemüht, dass viele öffentlich-rechtliche
Kreditinstitute ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet nachkommen
und dass einige Länder eine solche Verpflichtung in ihre
Sparkassenverordnungen aufgenommen haben. Der Finanzausschuss
erwartet weiter, dass die Kreditinstitute die Empfehlungen des
Zentralen Kreditausschusses konsequent und flächendeckend
anwenden. vom
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