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bob
FDP: Dienstmarken der NVA erlauben
Soldaten der ehemaligen DDR
Verteidigung. Die FDP hat die Regierung aufgefordert,
"unverzüglich" die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee
(NVA) ihre früheren Dienstgrade mit den Zusatz "a.D."
(außer Dienst) führen dürfen. Sie hat dazu einen
Antrag (15/3357) vorgelegt. Die im Rahmen der deutschen Vereinigung
getroffene Regelung, die Soldaten der NVA nicht das Tragen ihrer
früheren Dienstgrade erlaubt, sei in den 90er-Jahren "richtig
und notwendig" gewesen. Heute jedoch entspreche sie nicht mehr den
"grundlegend geänderten Gegebenheiten". Frühere
Warschauer Pakt-Staaten seien zwischenzeitlich Mitglieder der NATO
geworden. Deren ältere Soldaten hätten heute in der NATO
die gleichen Rechte wie die Soldaten der Bundeswehr. Sie seien zu
Zeiten des Warschauer Paktes Verbündete der NVA-Soldaten
gewesen seien und hätten ausnahmslos alle den Dienstgrad
Oberst oder General geführt. Richtigerweise werde nicht
unterschieden zwischen denen, die schon zu Warschauer Pakt-Zeiten
in den Streitkräften gedient hätten, und denen, die erst
nach 1991 Soldat geworden seien.
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