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Voller Beitrag für Pflegeversicherung
Versorgungsempfänger des Bundes
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Versorgungsempfänger
des Bundes sollen rückwirkend zum 1. April dieses Jahres den
vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung tragen. Da sie
bisher den halben Beitragssatz zahlen, sollen die Bezüge bis
zur Beitragsbemessungsgrenze um den halben Beitragssatz vermindert
werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und
Bündnisgrünen (15/3444) vor, mit dem Regelungen der
sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften
wirkungsgleich übertragen werden sollen. Auch sollen
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte
Beamte sowie Versorgungsempfänger einen Zuschuss zu den
Beiträgen erhalten, während gleichzeitig der Anspruch auf
Beihilfe entfällt. Die Koalition erhofft sich von diesen
Maßnahmen Einsparungen im Bundeshaushalt für das laufende
Jahr in Höhe von 30 Millionen Euro und für das Folgejahr
in Höhe von rund 40 Millionen Euro.
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