dpa
Geschätzte 370 Milliarden Euro gehen dem
Staat jährlich verloren
Schwarzarbeit wird schärfer
geahndet
Schwarzarbeit wird vom kommenden Monat an schärfer
geahndet. Der Bundesrat verabschiedete am 9. Juli in seiner letzten
Sitzung vor der Sommerpause das rot-grüne Gesetz gegen
illegale Beschäftigung. Der Staat erhofft sich von der
Neuregelung, wenigstens einen Teil der auf diese Weise
hinterzogenen Steuern aus einem Schwarzarbeitsvolumen von insgesamt
schätzungsweise rund 370 Milliarden Euro im Jahr
hereinzuholen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rechnet mit
Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Mit dem Gesetz soll
vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit bekämpft werden. Dies
betrifft illegale Beschäftigung am Bau, in der Gastronomie, im
Taxi- und Mietwagengewerbe, bei Reinigungsdiensten sowie in
Spielhallen.
Bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater
Putzfrauen sind dagegen Lockerungen geplant. So gelten
Gelegenheitsjobs, "die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind",
nicht als Schwarzarbeit. Auch die Nichtanmeldung geringfügig
Beschäftigter in Privathaushalten wird nicht als Straftat
gewertet, sondern als Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich erweitert Rot-Grün mit dem Gesetz die
Definition von Schwarzarbeit. Gelockert wird auch die von privaten
Auftraggebern verlangte Pflicht zur zweijährigen Aufbewahrung
von Handwerkerrechnungen. Statt der Rechnung genügen
Zahlungsbelege oder "andere beweiskräftige Unterlagen". Das
Bußgeld für entsprechende Verstöße wird von
1.000 auf 500 Euro reduziert. Rot-Grün will mit der
Aufbewahrungspflicht "Ohne-Rechnung-Geschäfte" bekämpfen,
die Union wollte auf die Regelung ganz verzichten.
Nach langem Streit hatten sich Koalition und Opposition in der
vergangenen Woche im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss
verständigt. Um sich die Zustimmung der Union im Bundesrat zu
sichern, hatte die Koalition nochmals Änderungen akzeptiert.
So sollen Zollbeamte auch in Privathaushalten illegale
Beschäftigung verfolgen können. Die Koalition wollte dies
den kommunalen Behörden überlassen. dpa
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