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rab
Die Bindungswirkung von Patientenverfügungen
klarstellen
Forderung der FDP
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesregierung soll einen
Gesetzentwurf vorlegen, der die Bindungswirkung von
Patientenverfügungen klarstellt. Mit einer derartigen
Verfügung können Endscheidungen über mögliche
spätere Behandlungssituationen getroffen werden, heißt es
in einem Antrag (15/3505) der FDP. Derzeit machten jedoch nur acht
Prozent der Deutschen davon Gebrauch, da die Informationen
über die rechtliche Gestaltung einer Patientenverfügung
mangelhaft sind, glaubt die Fraktion.
Eine Gesetzesinitiative müsse sicherstellen, dass die
Patientenverfügungen schriftlich zu verfassen sind und
jederzeit widerrufen werden können. Auch müsse der in der
Verfügung niedergelegte Wille gegenüber Arzt, Betreuer
und Bevollmächtigtem bindend sein. Davon dürfe nur
abgewichen werden, wenn der Patient zum Zeitpunkt einer
möglichen Therapiebegrenzung nicht mehr zurechnungsfähig
gewesen sei. Zwangsbehandlungen seien auch bei
nichteinwilligungsfähigen Personen auszuschließen. Ferner
will die FDP das Betreuungsrecht so ändern, dass im Rahmen der
Patientenverfügung die Zustimmung zu einem risikoreichen
medizinischen Eingriff, zu Therapiebegrenzung und
-abbruch grundsätzlich auch ohne Anrufung des
Vormundschaftsgerichts möglich ist.
Weiter spricht sie sich dafür aus, eine
Informationskampagne zu Einzelheiten der Patientenverfügung zu
starten. So sollten Patientenverfügungen nach Beratung
über typische Krankheitsverläufe und
Behandlungsmöglichkeiten so verfasst werden, dass sie mit
einer Vorsorgevollmacht verbunden sind und der Wille
regelmäßig überprüft wird. Auch müssten
die Möglichkeiten der Palliativmedizin dargestellt werden, um
die Chancen der schmerzmindernden Medizin zur Vorbereitung einer
möglichen Patientenverfügung klarzustellen. rab
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