bob
Wohneigentumsgesetz ändern
Entwurf der Länderkammer
Recht. Der Bundesrat möchte im Wohnungseigentumsgesetz die
Regelung aufheben, derzufolge staatliche Stellen die
Abgeschlossenheitsbescheinung (die Bestätigung, dass es sich
um abgeschlossene Raumeinheiten handelt) erteilen müssen. Die
Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3423)
vorgelegt.
Aufwand der Behörden senken
Nachdem das Bauordnungsrecht in den letzten Jahren in allen
Ländern tiefgreifend dereguliert worden und die Zahl der
genehmigungsfreien Bauvorhaben in ganz Deutschland erheblich
angestiegen sei, führe die Erteilung der zivilrechtlichen
Abgeschlossenheitsbescheinung nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu
einem erheblichen zusätzlichen Aufwand der Baubehörden,
heißt es zur Begründung. Dies könne im Hinblick auf
die schwierige Haushaltssituation in Bund, Ländern und
Gemeinden nicht länger hingenommen werden. Öffentliche
Aufgaben müssten - wo immer dies möglich sei - abgebaut
werden.
Die Bundesregierung hat wissen lassen, sie habe "erhebliche
Bedenken" gegen das Vorhaben des Bundesrates. Die Abgeschlossenheit
der Wohnung sei erforderlich, um die Eigentums- und
Benutzungsverhältnisse innerhalb des Gebäudes
klarzustellen. Streitigkeiten, die sich aus einer Unklarheit dieser
Beziehungen ergeben könnten, müsse vorgebeugt werden,
schreibt sie in ihrer Gegenäußerung. Jede Wohnung
müsse in sich abgeschlossen sein und einen Zugang vom
Gemeinschaftseigentum aus haben, also aus dem Freien oder aus dem
Treppenhaus. Außerdem müsse die Wohnung zur Führung
eines selbstständigen Haushalts - also mit Küche,
Toilette und Stromanschluss - ausgestattet sein.
Die Bundesregierung kündigte im Übrigen ihrerseits
einen Gesetzentwurf an, in dem sie regeln wolle, dass und in
welchen Fällen unter anderem die Abgeschlossenheit der Wohnung
von einem öffentlichen bestellten oder anerkannten
Sachverständigen für das Bauwesen statt von den
Baubehörden ausgefertigt und bescheinigt wird. bob
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