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Karlsruhe urteilt: CDU muss zahlen
Bundesverfassungsgericht hat den Streit um
Spendengelder endgültig beendet
Mit der Entscheidung gegen die CDU hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 16. September 2004 den
juristischen Streit um die finanziellen Folgen der
Spendenaffäre endgültig beendet. Nach dieser
höchstrichterlichen Entscheidung in letzter Instanz wegen der
schwarzen Konten der hessischen Landespartei muss die CDU 21
Millionen Euro Strafe zahlen. Das Gericht wies eine Beschwerde der
Bundespartei zurück und erklärte, es sei mit dem
Grundgesetz vereinbar, dass die Christdemokraten wegen falscher
Angaben zur ihrer Finanzierung das Geld an die Staatskasse
zurückzahlen müssen.
Die CDU hatte 2000 den Rechenschaftsbericht für das Jahr
1998 nachträglich geändert und beantragt, noch weitere
18,2 Millonen Mark zu berücksichtigen. Dabei handelte es sich
um Schwarzgelder, die der ehemalige Bundesinnenminister und
damalige CDU-Landesvorsitzende Manfred Kanther in die Schweiz
transferiert hatte. Der Rechenschaftsbericht war daraufhin von
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse für ungültig
erklärt worden. Mit der Begründung, die Partei habe die
Frist für einen ordnungsgemäßen Bericht verstreichen
lassen, hatte er 2000 die der CDU aufgrund des Beitrags- und
Spendenaufkommens errechneten 21,1 Millionen Euro staatlicher
Gelder gestrichen. Die Mittel wurden auf die übrigen Parteien
verteilt. Die CDU hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen
ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewandt, wo sie unterlegen
war. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte sie Recht bekommen,
in der Berufung aber verloren.
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyerin sprach von einer
schweren finanziellen Belastung der Partei, man habe die
Entscheidung zu akzeptieren. Wolfgang Thierse begrüßte
das Urteil und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich die Parteien
künftig an das von ihnen erarbeitete
Parteienfinanzierungsgesetz hielten. dl
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