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Die Zuordnung passloser Personen erleichtern
Einsatz von Biometrie
Inneres. Mit einem Gesetzentwurf (15/3784) will die
Bundesregierung unter anderem eine Rechtsgrundlage dafür
schaffen, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren,
insbesondere der Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von
aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu Ausländern
erleichtern, die sich ohne Pass gemeldet haben.
Laut Entwurf sollen beim Bundesverwaltungsamt die Daten
aufgefundener ausländischer Ausweispapiere, die für
Angehörige visumpflichtiger Staaten ausgestellt sind, in einer
Fundpapier-Datenbank gespeichert werden. Ein elektronischer
Abgleich zwischen Daten und biometrischen Merkmalen soll dazu
beitragen, Zweifel an der Identität oder
Staatsangehörigkeit von passlosen Personen auszuräumen.
Im Ausländerzentralregistergesetz soll außerdem eine
Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Entscheidungen der
Bundesagentur für Arbeit zu speichern. Die Zugriffsrechte der
Bundesagentur sollen dabei dem erforderlichem Umfang angepasst
werden, heißt es in der Erläuterung. Mit dem Gesetz will
die Regierung auch Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vornehmen.
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