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Fallpauschalen weiterhin umstritten
Krankenhausleistungen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Änderung des
Fallpauschalensystems für Krankenhäuser sorgt weiterhin
für Kontroversen. Dies wurde anlässlich einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 29. September deutlich. Zur Diskussion
standen sowohl der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites
Fallpauschalenänderungsgesetz (15/3672) als auch ein Antrag
der CDU/CSU-Fraktion zur Schaffung sachgerechter Fallpauschalen
(15/3450). Grundlage beider Vorlagen ist das diagnoseorientierte
DRG-Fallpauschalensystem für Krankenhäuser, welches eine
gerechtere Vergütung von Krankenhausleistungen zum Ziel hat.
Während jedoch die Regierungskoalition zukünftig nahezu
alle Krankenhausleistungen über Fallpauschalen vergüten
möchte, können nach Ansicht der Union rund 20 bis 30
Prozent dieser Leistungen über ein pauschaliertes System nicht
sachgerecht abgerechnet werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte
die Absicht der Bundesregierung, die bisherigen Regelungen der
Übergangsphase anzupassen. Die in dem Entwurf vorgesehene
Verlängerung des Anpassungszeitraumes um lediglich ein Jahr
sei jedoch weder dem Reifegrad des Systems, noch den mit der
Konvergenzphase verbundenen strukturellen Auswirkungen auf die
Krankenhauslandschaft angemessen. Angesichts der fehlenden Reife
des Systems bestehe die Gefahr einer Umverteilung, die unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht gerechtfertigt sei.
Für die Spitzenverbände der Krankenkassen hingegen
gleicht der Entwurf einem "Verzögerungsgesetz".
Eine Verlängerung der Übergangsphase behindere die
überfällige Strukturanpassung in den Krankenhäusern.
Das Argument der fehlenden Reife des DRG-Systems sei für die
Krankenkassen nicht nachvollziehbar. Der DRG-Katalog für 2005
habe einen Reifegrad erreicht, der eine schnelle Abkehr vom System
der Budgetfortschreibung zulasse. Die Bundesärztekammer wie
auch der Marburger Bund hingegen ziehen den leistungs- und
vergütungsgerechteren Ansatz einer durch
Homogenitätskriterien gesteuerten Freigabe von
DRG-Fallpauschalen dem gesetzlich vorgesehenen Modell vor.
Verlust der Leistungstransparenz
Aus Sicht von Professor Neubauer von der
Bundeswehr-Universität München führt der
Regierungsentwurf zu einer weiteren Verfeinerung und Detaillierung
der Fallgruppen und der Vergütungsregelungen, was zu einem
Verlust der Leistungstransparenz und der ökonomischen
Vergleichbarkeit der Krankenhäuser führen würde.
Dadurch ginge ein großer Vorteil des DRG-Systems verloren. Im
Übrigen fehle in dem Entwurf eine Bewertung von
teilstationären Leistungen. Gerade in diesem Bereich jedoch
gebe es gegenwärtig in den Krankenhäusern das
größte Rationalisierungspotenzial, so Professor
Neubauer.
Auch der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten
kritisiert die fehlenden Regelungen zur teilstationären
Versorgung. So werde eine Chance für den Aufbau effizienter
Strukturen mit qualitativ hochwertigen, innovativen und
ökonomisch interessanten Leistungen vergeben. Die in dem
Entwurf vorgesehenen Regelungen der Ausbildungsfinanzierung lehnt
der Deutsche Pflegerat ab. Sie seien kein Beitrag zur Sicherung der
Qualität und Quantität der Ausbildung. Ausbildungskosten
und damit Ausbildungsqualität würden der Interessenlage
und dem Verhandlungsgeschick der Schulträger und
Kostenträger vor Ort überlassen, wird kritisiert.
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