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Hartmut Hausmann
Verbraucher besser schützen
Gegen Pestizide in Lebensmitteln
Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament am
15. Dezember in Straßburg eine Verordnung der EU zur
Festlegung der Höchstgrenzen von Pestizidrückständen
in Lebens- und Futtermitteln in zweiter Lesung gebilligt. Zugleich
wurden auch zahlreiche Änderungsanträge verabschiedet,
mit denen der Verbraucherschutz wesentlich verstärkt werden
soll. So sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Namen
der Unternehmen im Internet zu veröffentlichen, deren Produkte
die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte an
Pestiziden überschreiten. Diese Forderungen könnten aber
noch zu harten Auseinandersetzungen mit dem Rat führen, die
dann wahrscheinlich erst im Vermittlungsverfahren geklärt
werden können. Der britische Berichterstatter William Sturdy
signalisierte aber durchaus Gesprächsbereitschaft, falls Rat
und Kommission dies wünschten.
Zugleich möchten die Abgeordneten das Hauptziel der
Verordnung stärken, indem sie einen Änderungsantrag der
ersten Lesung wieder einbringen. Dieser definiert als Ziel der
Verordnung die Festsetzung von harmonisierten Rückstandswerten
in Produkten, um alle europäischen Verbraucher vor
möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu schützen. Zu
diesem Zweck sollen die Werte auf dem vernünftigerweise
niedrigsten erreichbaren Niveau festgesetzt werden.
Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin vierteljährlich die
Ergebnisse der nationalen Rückstandskontrollen im Internet
veröffentlichen und die Möglichkeit erhalten, diejenigen
Hersteller zu benennen, in deren Produkten die Werte
überschritten wurden. Wichtig ist dem Parlament auch, dass die
Rückstände in den importierten Erzeugnissen in der Regel
nicht höher sind als in den einheimischen Erzeugnissen. Die
Abgeordneten wiederholten auch ihre Forderung nach einer separaten
Bemessung bei Kräutertees, da sie aus überaus vielen
geringfügigen Bestandteilen bestehen, aber häufig
belastet sind.
Unklarheiten sollen auch für die Landwirtschaft beseitigt
werden, indem einige Begriffe eindeutiger definiert werden. So
werden unter dem Begriff "gute Agrarpraxis" integrierter
Pflanzenschutz in bestimmten Klimazonen, die Verwendung der
Minimalmenge von Pestiziden und das Festsetzen der
Rückstandswerte auf das niedrigste Niveau klar beschrieben.
Das gilt auch für das Konzept der "akuten Referenzdosis", also
der Menge einer Substanz in Lebensmitteln, die ohne nennenswerte
Risiken für den Konsumenten über eine kurze Zeit hinweg
zu sich genommen werden kann und für "vertretbaren
Tagesaufnahme", jener Menge einer Substanz, die ein Leben lang
täglich zu sich genommen werden kann. Auch sollen "bekannte
kumulative und synergistische Wirkungen der unterschiedlichen
Pflanzenschutzmittel sowie die besondere Gefährdung von
Kindern und Ungeborenen" in der Verordnung festgehalten werden.
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