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226/1998
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RESTLICHER AUFGABENBESTAND DER BVS ERFASSEN

Bonn: (hib) nl- Die verbleibenden Aufgaben der Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), sollen bis zum Jahresende erfaßt und bewertet werden. Dies erklärte der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz (SPD), am Mittwoch nachmittag im Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder. Dieser verbleibende Aufgabenbestand soll Grundlage für die weiteren Planungen und für Regelungen über Anschlußorganisationen sein, so Schwanitz. Erste Ergebnisse zeigten, daß das Aufgabenvolumen größer als erwartet sei. Der Wirtschafts- und Stellenplan der BvS müsse im Hinblick auf dieses verbleibende Arbeitsvolumen betrachtet werden. Das Vertragsmanagment, also die Betreuung ehemaliger Unternehmen der Treuhandanstalt, dürfe bei Vorliegen von Sanierungskonzepten nicht an der Finanzierung scheitern. Allerdings müßten auch die Länder, Investoren, Banken und die Belegschaft ihren Beitrag dazu leisten, betonte der Staatsminister. Im ersten Halbjahr 1999 soll es nach seinen Angaben einen Vorschlag der Bundesregierung zur Zukunft der BvS geben. Die Anstalt werde solange weiterbestehen, bis ihr Aufgabenvolumen abgearbeitet sei. Den Verwaltungsrat wolle die Bundesregierung noch einmal für zwei Jahre bestellen.

Der Ausschuß lehnte mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ab, in dem empfohlen wird, die Entscheidungsgrundlage über die Zukunft der BvS unter Federführung des Bundeskanzleramtes vorzunehmen. Diese Entscheidung sollte auch in ein Gesamtkonzept über die Zukunft aller Treuhandnachfolgeeinrichtungen integriert werden, so die Union. Dabei sollten die BvS und die anderen Treuhandnachfolgeunternehmen zur strukturpolitischen Entwicklung, zur Stärkung sich selbst tragender regionaler Wirtschaftskreisläufe und für mehr Dauerarbeitsplätze in den neuen Ländern eingesetzt werden. Die Aufgaben im Bereich der Altlasten sollten nach Effizienzkriterien neu geordnet werden. Die Fraktion riet dazu, die Flächenentwicklung und -verwertung in einem Nachfolgeunternehmen beim Bund oder mit finanzieller Unterstützung des Bundes direkt bei den Ländern zu konzentrieren. Das Vertragsmanagement der BvS und die davon betroffenen Arbeitsplätze sollten durch einen verbindlich vorgegebenen finanziellen Rahmen gesichert werden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Unionsfraktion äußerte ferner die Erwartung, daß Bundeskanzler Schröder von der Richtlinienkonpetenz in Sachen Ostdeutschland "zumindest bei der Entscheidung aller strategischen Fragen" Gebrauch macht. Von SPD-Seite wurde argumentiert, die BvS werde keine neuen Aufgaben übernehmen. Alle Strukturänderungen, die die Vermögenszuordnung treffen, müßten auch vom Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder gebilligt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9822602
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