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178/1999
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CDU/CSU: AGRARREFORMEN HÖHERE PRIORITÄT EINRÄUMEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/KER-en) Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Agrarreformen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf bilateraler, EU- und insbesondere multilateraler Ebene im internationalen Geberverband eine höhere Priorität einzuräumen. In einem Antrag (14/1663) fordern die Oppositionsabgeordneten, die Regierung solle sich im politischen Dialog mit den betroffenen Partnerländern "druckvoller” für die Realisierung von Agrarreformen einsetzen und die Bereitschaft der Partnerländer hierzu im Rahmen der Konditionalität von Um- und Entschuldungsmaßnahmen zu einem Entscheidungskriterium machen. Darüber hinaus schlägt die Union vor, die Zusammenarbeit mit in den Entwicklungsländern angesiedelten "seriösen Nichtregierungsorganisationen” (NGO), die für die Umsetzung von Agrarreformen eintreten, auszuweiten und sich für einen ausreichenden Rechtsschutz der NGO vor Repressalien einzusetzen.

In dem Papier wird ferner verlangt, den Zugang zu Bodenrechten (Landtitel) für Frauen durch Änderungen des Erbrechts zu unterstützen. Auch soll die Bundesregierung die in vielen Entwicklungsländern anlaufenden landwirtschaftlichen Sektorinvestitionsprogramme, die Maßnahmenbündel zur Verknüpfung staatlicher Agrarstrukturreformen und privatwirtschaftlicher Initiativen enthielten, als geeigneten Rahmen für eine geberseitige Unterstützung von Agrarreformen "ausreichend” beachten und finanziell fördern. Flankierend dazu sei die nationale und internationale Agrarforschung auszuweiten beziehungsweise zumindest im jetzigen Rahmen aufrecht zu erhalten, fordert die Union.

In ihrem Antrag hält die CDU/CSU fest, in vielen Entwicklungsländern lebten und arbeiteten noch immer mehr als 70 Prozent der Bevölkerung von und in der Landwirtschaft. Dennoch seien viele dieser Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Entwicklungsländer, nicht in der Lage, die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln aus eigener Produktion zu gewährleisten oder das Defizit durch Importe auszugleichen. Ebenso wie die Wiederherstellung und schonende Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen, der Wälder und Gewässer, sei es auch notwendig, die rechtlich abgesicherten Zugangsmöglichkeiten der Landbevölkerung zu den natürlichen Ressourcen zu beachten. Die bisherige hohe Konzentration des Bodeneigentums gerade in agrarstrukturierten Entwicklungsländern werde daher als wesentliche, wenn nicht sogar wichtigste Ursache zumindest ländlicher Armut angesehen. Agrarreformen müssten nicht unbedingt auf "blindwütige Gleichmacherei” hinauslaufen, sondern seien dann langfristig effizient, wenn sie als Kombination von Bodeneigentums- und Bodenbewirtschaftungsreform konzipiert würden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917802
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