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145/2002
Stand: 05.06.2002
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Gesetzentwurf zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung trifft auf Zustimmung

/Rechtsausschuss

Berlin: (hib/SAS) Mehrere Gesetzesvorhaben passierten den Rechtsausschuss in seiner Sitzung vom Mittwochmorgen. Zustimmung hat dabei unter anderem ein Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen zur Einführung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (14/8586) sowie die Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (14/8763) erhalten. Beide Vorhaben werden am 7. Juni abschließend im Bundestag beraten.

Für die Schaffung eines Vorbehalts für eine Sicherungsverwahrung bei schweren Gewalt- und Sexualstraftätern sprachen sich die Koalitionsfraktionen und die FDP aus. Dabei soll der Vorbehalt letztlich durch das erkennende Gericht entschieden werden und nicht, wie etwa von der Union gefordert, durch die Strafvollstreckungskammer. Die SPD begründete diesen Schritt damit, dass die erforderliche Fachkompetenz beim erkennenden Gericht gegeben sei, gerade auch im medizinischen Bereich. Sie gab zu bedenken, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung um die "schwerste Sanktion" handele, die der Staat verhängen könne. Die FDP räumte ein, sich im Laufe der Beratungen "bewegt" zu haben. So habe sie sich sehr frühzeitig für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ausgesprochen, zeige sich nun aber überzeugt, mit der durch den Ausschuss gebilligten Fassung "auf verfassungsrechtlich sicherem Boden" zu stehen. Demgegenüber nannte die Union die Vorbehaltslösung sogar schlechter als die geltende Gesetzeslage. Die PDS zog die Vorbehaltsregelung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung vor, machte jedoch grundsätzliche Bedenken geltend, etwa was die Frage der Doppeltbestrafung oder der Einhaltung von Verhältnismäßigkeit angeht. Bündnis 90/Die Grünen regten an, sich grundsätzlich über ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz zu unterhalten.

Kritik entzündete sich in der Debatte um die Zulassung von Rechtsanwälten an Oberlandesgerichten an der Vorgehensweise der Bundesregierung, die in ihrem Entwurf auch Verbraucherschutzaspekte sowie verbundene Kreditgeschäfte zu regeln beabsichtigt. Die zahlreichen komplizierten Sachverhalte innerhalb eines so genannten "Omnibusgesetzes" zu regeln bemängelte die CDU/CSU. Sie verlangte Gründe für eine entsprechende Eilbedürftigkeit. Auch die FDP kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung als "nicht sehr sachdienlich", bei dem wesentliche Fragen des Schuldrechts durch einen Änderungsantrag in die Ausschussberatungen nachgeschoben worden seien und dieser nicht bereits in erster Lesung vorgelegen habe.

Dagegen zeigte sich die SPD von der Ausgewogenheit des Artikelgesetzes überzeugt. Sie bezog sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2000, das die so genannte "Singularzulassung" von Anwälten für rechtswidrig erklärt hatte. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Übergangsfrist beim Lokalisationsprinzip für Anwälte an Oberlandesgerichten genehmigt, die Ende Juni ausläuft. Insofern bestehe immer eine Eile für den Gesetzgeber, einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Auch sei das Lokalisationsprinzip für Anwälte an Landgerichten bereits 1999 aufgehoben worden. Diese Logik gelte es nun auch für die Oberlandesgerichte umzusetzen. Dennoch beharrte die CDU/CSU auf einer Verlängerung der Übergangsfrist, um so eine beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängige Klage abzuwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_145/03
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