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028/2004
Stand: 03.02.2004
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Absprachen zum Bombardier-Waggonbaubetrieb in Halle-Ammendorf im Visier

Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Die Absprachen und Vereinbarungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mit der Konzernleitung des Bombardier-Waggonbaubetriebs in Halle-Ammendorf im Jahr 2002 sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2439). Nach Gesprächen des Bundeskanzlers und des Deutsche Bahn-Chefs, Hartmut Mehdorn, mit der Bombardier-Konzernleitung habe Schröder im Januar 2002 die Rettung und die Erhaltung des von Schließungsplänen bedrohten Waggonbaustandortes Halle-Ammendorf verkündet. Bei Gesprächen des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU/CSU), mit der Bombardier-Konzernführung im September letzten Jahres sei jedoch deutlich geworden, dass das kanadische Unternehmen beabsichtigt, das Werk Ammendorf auf einen Servicebetrieb mit stark verringerter Beschäftigtenzahl zu reduzieren und dabei die Kernkompetenz des Standortes völlig preiszugeben. Zwei Jahre nach der vom Bundeskanzler verkündeten Rettung des Werkes stünden die Zeichen somit auf Abbau und Preisgabe einer hoch entwickelten Fertigungstradition an einem ansonsten wettbewerbsfähigen ostdeutschen Standort, schreibt die Fraktion weiter.

Vor diesem Hintergrund interessiert die Union unter anderem, welche konkrete Perspektive für den Standort Ammendorf in den Gesprächen des Bundeskanzlers mit der Konzernspitze von Bombardier vereinbart worden sei oder ob es bei allgemeinen Absichtserklärungen seitens des Konzerns geblieben sei. Die Regierung soll auch sagen, ob es zutrifft, dass Bombardier nur eine Verschiebung der Schließung der Schienenfahrzeugproduktion, nicht jedoch ihren Erhalt am Standort Ammendorf zugesagt habe. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob in den Gesprächen die Option, das Ammendorfer Werk in einen Servicestandort umzuwandeln, eine Rolle gespielt habe und von welcher Belegschaftsgröße dabei ausgegangen worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_028/07
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