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041/2004
Stand: 17.02.2004
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Folgen des Ausscheidens eines Arbeitgebers aus der VBL kommentieren

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die steuerlichen Folgen des Ausscheidens eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (15/2495) gemacht. Die VBL werde nach dem Umlagesystem geführt, die beteiligten Arbeitgeber zahlten für ihre Mitarbeiter monatliche Umlagen, die entweder pauschal oder individuell als Arbeitslohn versteuert werden. Bei einem Ausstieg müssten die Arbeitgeber einen Gegenwert bezahlen, damit auch nach dem Ausscheiden Zahlungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern erfüllt werden können. Der Gegenwert entspreche dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen der VBL an die Mitarbeiter des ausscheidenden Arbeitgebers. Die Zahlung des Gegenwertes führe bei den betroffenen Arbeitnehmern nicht zu höheren Anwartschaften auf Versorgungsbezüge oder laufende Versorgungsleistungen. Die Finanzbehörden sind nach Darstellung der Union der Auffassung, dass der Gegenwert steuerpflichtig ist. Die Steuern wären dann im vollem Umfang des Gegenwerts von den aktiven Arbeitnehmern des ausscheidenden Arbeitgebers zu zahlen.

Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele der Beteiligungsverträge mit der VBL in den letzten drei Jahren von Arbeitgebern gekündigt worden sind. Sie fragen ferner nach den Auswirkungen vor allem auf die Umlagenhöhe und nach der Besteuerung der Leistungen der VBL im Versorgungsfall, wenn das Beteiligungsverhältnis beendet ist. Die Fraktion will wissen, ob es sich bei der Gegenwertzahlung um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Sie erkundigt sich ebenfalls, ob bereits anhängige Klagen gegen Steuerforderungen auf den Gegenwert vorliegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_041/04
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