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119/2004
Stand: 05.05.2004
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Genehmigungsvorbehalt beim Erwerb von Rüstungsunternehmen beschlossen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat sich am Mittwochvormittag mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, den Kauf von Rüstungsunternehmen und Unternehmen zur Verschlüsselung sensitiver Informationen (Kryptowirtschaft) sowie Anteilen davon durch ausländische Erwerber unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (15/2537) nahm das Gremium gegen das Votum der CDU/CSU und der FDP an. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Der Genehmigungsvorbehalt soll greifen, wenn der gebietsfremde Käufer nach dem Erwerb mindestens 25 Prozent der Anteile am Unternehmen halten würde. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat seiner Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge nachkommen und ein Verkauf im Einzelfall - nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - untersagt werden kann. Die Bundesregierung stellte klar, dass es nicht darum gehe, den Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen zu verhindern, sondern darum, einen Mechanismus zu haben, im Bedarfsfall die "gelbe oder gelb-rote Karte" ziehen zu können. Ausländische Erwerber müssten darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Sicherheits-, Technologie- und Arbeitsplatzinteressen der Bundesrepublik zu beachten sind. Börsennotierte Unternehmen werden durch dieses Gesetz "in keiner Weise" in zusätzliche Turbulenzen hineingeraten, so die Aussage der Regierung. Es sei nicht nur an die Interessenlage der Großen dieser Branche zu denken, sondern auch an die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Hochtechnologie lieferten und von der Sorge belastet würden, "über Nacht" vom Markt weggekauft zu werden. Der Ausschuss nahm eine Protokollnotiz in den Bericht an das Bundestagsplenum auf, dass bei einer möglichen Ausweitung der Genehmigungspflicht auf Unternehmen, die andere Rüstungsgüter als Kriegswaffen herstellen oder entwickeln, deren technologisches Niveau sowie ihr Anteil an der Gesamtproduktion der betroffenen Unternehmen berücksichtigt werden sollen.

Die Unionsfraktion verwies vor allem auf das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung in der vergangenen Woche, bei der sich die Sachverständigen eindeutig gegen einen Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen und ihn als "unverhältnismäßig" betrachtet hätten. Wenn die Regierung dennoch am Genehmigungsvorbehalt festhalte, werde sie mehr Schaden als Nutzen anrichten. Darüber hinaus monierte die Union, dass sowohl militärisch als auch zivil verwendbare Güter (Dual-use) nicht eindeutig geregelt seien. Dem hielt die Regierung entgegen, es gehe bei diesem Gesetz nicht um die so genannten Dual-use-Güter, sondern um Kriegswaffen und Rüstungsgüter, die in der Ausfuhrliste eindeutig von den Dual-use-Gütern abgegrenzt seien. Die Sozialdemokraten betonten, die Wirtschaft brauche präzise Abgrenzungen, und diese seien durch die Liste gegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_119/03
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