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Juni 01/1998
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Koalition tritt für bessere Zahlungsmoral ein

(wi) Für eine bessere Zahlungsmoral setzen sich CDU/CSU und F.D.P. in einem Antrag (13/10794) ein, den der Bundestag am 28. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuß überwiesen hat. Darin heißt es, viele Unternehmen aus Handwerk und Mittelstand klagten darüber, daß sich die Zahlungsmoral verschlechtere. Zunehmend ließen sich Auftraggeber mehr Zeit, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Verspätete Zahlungen oder Forderungsausfälle führten zu Liquiditätsschwierigkeiten bei Handwerksbetrieben und kleinen oder mittelgroßen Lieferbetrieben. Diese Probleme gefährdeten oft sogar die Existenz des ganzen Unternehmens, betonen die Fraktionen. Außerdem sei die Zahlungsmoral in Ostdeutschland schlechter als im Westen. Während 1996 innerhalb von 30 Tagen 46 Prozent der Kunden in den alten Ländern bezahlt hätten, seien es in Ostdeutschland nur 39 Prozent gewesen.

Appell an Länder

Zunehmend versuchten auch Länderverwaltungen und Kommunen Zahlungen zu verzögern. Die Fraktionen rufen die Landesregierungen auf, alle Möglichkeiten auszunutzen, um zivilrechtliche Verfahren zu beschleunigen. Vor allem müßten das streitige Verfahren und das Vollstreckungsverfahren so gestaltet werden, daß zusätzliche Liquiditätsschwierigkeiten für den Mittelstand durch überlange Verfahren nicht eintreten.
Für die neuen Länder werden zentrale Mahngerichte und -verfahren vorgeschlagen. Die Länder sollten bei Bauträgerinsolvenzen oder bei Insolvenzen unterkapitalisierter Unternehmen prüfen, ob Konkursdelikte vorliegen, und dazu die Staatsanwaltschaft einschalten. Dadurch könnten Geschäftsführer insolventer Unternehmen unter Umständen auch persönlich haftbar gemacht werden.
Die Regierung sollte nach dem Willen der Koalition darüber hinaus prüfen, ob die gesetzlichen Verzugszinsen angehoben werden können. Sie sollte auch klären, ob die Deutsche Ausgleichsbank solchen Handwerksbetrieben Überbrückungskredite geben kann, die durch Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber Liquiditätsschwierigkeiten haben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801020b
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