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Juni 01/1998
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Mit genetischem Fingerabdruck Straftäter finden

(re) Bei der Verfolgung von Verbrechen und anderen schweren Straftaten, insbesondere von Sexualstraftaten, soll der sogenannte genetische Fingerabdruck helfen, leichter Täter ausfindig zu machen und zu identifizieren.
Mit diesem Anliegen haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. im Zusammenhang mit der Einrichtung einer zentralen Datei beim Bundeskriminalamt zur Sammlung von molekulargenetischen Untersuchungsergebnissen (DNA-Analysen) einen Entwurf zur Änderung der Strafprozeßordnung (StPO) vorgelegt (13/10791).
In der DNA-Analyse-Datei sollen die Ergebnisse der Untersuchungen zentral gesammelt und zur schnellen Täteridentifizierung genutzt werden. Die Gesetzesinitiatoren wollen mit der Erhebung von Datenmaterial in den kriminalistisch sinnvollen Fällen den effizienten Betrieb der Datenbank sicherstellen.
Geregelt werden soll in einem neuen Paragraphen 81g der StPO, in welchen Fällen einem Beschuldigten Körpermaterial wie Blut, Speichel oder Haarwurzeln für eine molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren entnommen werden darf. Die Nutzung der DNA-Analyse in einem anhängigen Strafverfahren ist 1997 gesetzlich ermöglicht worden.

Anwendungsfälle

Nach der jetzt geplanten Ergänzung der StPO soll die Feststellung des sogenannten DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten erlaubt sein, "wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse" Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder anderer schwerer Straftaten, zum Beispiel gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu führen sind und DNA-Material nicht bereits vorliegt.
Weitere Regelungen gelten der Verwendung und Vernichtung des Materials sowie der Einbeziehung bereits Verurteilter und im Hinblick auf das Anliegen gleichzustellender Personen. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß überwiesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801021a
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