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Juni 01/1998
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Betrug mit EG-Geldern besser bekämpfen

(re) In der Europäischen Union sollen Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaft wirkungsvoller bekämpft werden. Dies ist das Ziel eines Übereinkommens und eines ergänzenden Protokolls über den Schutz der finanziellen Interessen der EG, die auf der Grundlage von Gesetzentwürfen der Bundesregierung (13/10425, 13/10424) am 27. Mai im Rechtsausschuß einhellige Zustimmung fanden.
Das Übereinkommen von 1995 ist bereits der zweite Anlauf, mit einheitlichen Vorschriften in den EU-Staaten gegen Betrügereien beispielsweise bei Subventionen und Beihilfen aus dem Haushalt der EG vorgehen zu können. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, daß der Betrug zu Lasten der EG-Haushalte îimmer besorgniserregendere Formen annimmtî. Das gelte sowohl für die Einnahmen als auch für die Ausgaben, zu denen Gelder unter anderem aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, den Strukturfonds, des Entwicklungsfonds und der Europäischen Investitionsbank zählen.
Das Übereinkommen soll nicht nur die Verfolgung von Betrügereien mit EG-Geldern erleichtern, sondern auch die Zusammenarbeit der EU-Staaten verbessern.
Zu seiner Umsetzung soll die Vorschrift im deutschen Strafgesetzbuch über Subventionsbetrug angepaßt werden.
Neben diesem EU-Finanzschutzgesetz stimmte der Ausschuß auch dem EU-Bestechungsgesetz zu. Es dient der Ratifikation eines Protokolls von 1996 zu dem Übereinkommen. Dabei geht es um die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit, an denen Bedienstete der EG aus den EU-Staaten beteiligt sind. Dazu sollen die Vorschriften des deutschen Strafrechts ergänzt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801022a
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