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Juni 01/1998
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Verfahren erleichtern

(re) Der Rechtsausschuß hat sich dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für eine vereinfachte Auslieferung von Straftätern zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
Einstimmig hat er am 27. Mai die Annahme von Gesetzentwürfen der Regierung für die Ratifikation von zwei entsprechenden Übereinkommen (13/10157, 13/10427) empfohlen.
Mit dem Übereinkommen von 1995 zur Vereinfachung von Auslieferungsverfahren innerhalb der EU sollen Personen, die nach internationaler Fahndung festgenommen werden, schnell überstellt werden können.
Ziel des Übereinkommens von 1996 ist es, nach dem Wegfall der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen die EU-Zusammenarbeit bei der Auslieferung von Straftätern weiter zu verbessern. Der Vertrag ergänzt das Europäische Auslieferungsabkommen von 1957, das Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung und das Schengener Übereinkommen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801022b
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