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Juni 01/1998
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Gegen neues Verfahren

(um) Gegen eine von der EU-Kommission geplante neue verfahrensrechtliche Regelung zur Kontrolle der Emissionen von gefährlichen Stoffen aus kleineren Anlagen hat sich der Bundestag am 29. Mai ausgesprochen. Damit folgte das Parlament einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (13/9944), einen Antrag der Koalitionsfraktionen (13/7060) anzunehmen.
Das Parlament schloß sich somit der im Antrag von CDU/CSU und F.D.P. vertretenen Ansicht an, neue "EU-bürokratische Verfahren" widersprächen dem von der Bundesregierung verfolgten Ziel einer Deregulierung. Die Harmonisierung umweltrechtlicher Anforderungen und der gemeinschaftliche Schutz der Umwelt auf hohem Niveau ist, so die Parlamentarier, statt dessen am besten durch einheitliche materielle Anforderungen erreichbar. Diese seien auch im Zusammenhang mit der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen von Bedeutung.
Die Bundesregierung soll deshalb im Umweltrat der EU die Notwendigkeit einer Regelung für kleinere Unternehmen zur Diskussion stellen und das Festlegen verfahrensrechtlicher Regelungen auf EU-Ebene ablehnen. Stattdessen soll sich die Regierung im Rat dafür einsetzen, daß das Gewicht auf materielle Anforderungen an den Umweltschutz gelegt wird. Wie die Mitgliedsstatten solche Anforderungen durchsetzen, sollen aufgrund des Subsidiaritätsprinzips diese selbst entscheiden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801056c
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