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Juni 01/1998
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An Pflichten erinnern

(um) Die Bundesregierung soll sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß bei der weiteren Ausgestaltung des Klimaprotokolls von Kioto Schlupflöcher geschlossen werden, die insbesondere durch die dort vorgesehenen Instrumente zur Flexibilisierung der Begrenzungs- und Reduktionspflichten entstehen könnten. Dies fordern CDU/CSU und F.D.P. in einem Antrag (13/10805) zur vierten Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires im November 1998.
Auf der Konferenz sollen, so die Koalitionsfraktionen, die Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Emissionshandel, die gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation) und die Mechanismen für eine umweltverträgliche Entwicklung erarbeitet werden. Dabei müsse sichergestellt werden, daß die Nutzung der Flexibilisierungsinstrumente zu tatsächlichen und verifizierbaren Emissionsreduktionen führt.
Außerdem sollen nach dem Willen der Fraktionen nationale Maßnahmen das wesentliche Mittel zur Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen der Industrieländer sein. Die Staaten dürften ihre Pflicht nicht überwiegend durch den Ankauf von Reduktionseinheiten aus dem Ausland erfüllen. Mindestens 50 Prozent der Reduktionen sollten deshalb im eigenen Land erbracht werden. Mit solchen Vorgaben könnte in den Industrieländern eine nachhaltige Reduktion erreicht werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801056d
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