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Juni 01/1998
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Wohngeld Ost und Ökozulage verlängern

(ba) CDU/CSU und F.D.P. wollen die bis Ende 1998 befristeten Sonderregelungen des Wohngeldgesetzes für die neuen Länder bis Ende 2000 verlängern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (13/10792) vorgelegt, der auch eine Änderung des Eigenheimzulagengesetzes vorsieht. Darin soll die Zusatzförderung für Energieeinsparungen und für Niedrigenergiehaus-Standard, die Ende dieses Jahres ausläuft, bis Ende 2000 verlängert werden. Seit 1997 gilt in ganz Deutschland das Wohngeldgesetz. Um die unterschiedliche Mietenstruktur in alten und neuen Ländern zu berücksichtigen, waren Sonderregelungen für den Osten eingeführt worden. Sie bestehen in einer gesonderten Höchstbetragstabelle für die Anrechnung der Miete oder Belastung, einem erhöhten Pauschalabzug vom Einkommen und einem Einkommensfreibetrag. Diese Sonderregelungen sind bis Ende 1998 befristet. Die geplante Neuregelung soll dafür sorgen, daß die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats alle drei Sonderregelungen um zwei Jahre verlängern kann.
Nach dem Eigenheimzulagengesetz werden durch die Ökozulagen Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Niedrigenergiehäuser bis Ende 1998 gefördert. Die Fraktionen halten eine Verlängerung dieser Zulagen für den Bau oder Erwerb selbstgenutzte Wohneigentums um zwei Jahre für sachgerecht, da sich in vielen Fällen Bauverzögerungen ergeben hätten. Die geplante Regelung führt den Angaben zufolge für jeden Baujahrgang zu Mehrkosten von 200 Millionen DM im achtjährigen Förderzeitraum.
Auch die Bündnisgrünen wollen die Ökozulagen um zwei Jahre verlängern. Dazu haben sie den Entwurf eines Eigenheimzulagenänderungsgesetzes 1998 (13/10788) vorgelegt. Beide Vorlagen überwies der Bundestag am 28. Mai zur Beratung an den Bauausschuß. Für die Verlängerung hat die SPD plädiert (13/10619).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801060c
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